Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 15.11.2023 die Aufstellungsbeschlüsse für die 26. Änderung des Flächennutzungsplanes „Auf dem Osterkamp“ und den Bebauungsplan Eschede – Eschede Nr. 5 „Auf dem Osterkamp“ gefasst. Die Aufstellungsbeschlüsse dieser Bauleitplanverfahren werden hiermit gemäß § 2 Abs. 1 S. 2 Baugesetzbuch (BauGB) bekannt gemacht.
In seiner Sitzung am 14.12.2023 hat der Verwaltungsausschuss beschlossen, die frühzeitige Beteiligung für die genannten Bauleitplanverfahren durchzuführen. Diese wird hiermit gemäß § 3 Abs. 1 S. 1 BauGB bekannt gemacht.
Die Geltungsbereiche der Verfahren kann den folgenden Grafiken entnommen werden:
26. Änderung des Flächennutzungsplanes:
Aufstellung des Bebauungsplanes:
Die Entwürfe der Bauleitplanverfahren können in der Zeit vom 11.01.2024 bis zum 12.02.2024 während der üblichen Öffnungszeiten
Montag von 08:30 – 12:00 Uhr und von 14:00 – 16:00 Uhr,
Donnerstag von 08:30 – 12:00 Uhr und von 14:00 – 18:00 Uhr
von jedermann im Rathaus Eschede, Am Glockenkolk 1, 29348 Eschede eingesehen werden. Zur Einsichtnahme während der genannten Öffnungszeiten ist keine Terminvereinbarung erforderlich. Zur Einsichtnahme außerhalb der Öffnungszeiten vereinbaren Sie bitte einen Termin unter 05142 411 27 oder bauen@eschede.de.
Zudem sind die Entwürfe der Planung unter www.eschede.de (Pfad: „Bauen & Wirtschaft“ – „Bauleitplanung“ – unter: „laufende Verfahren“) einsehbar. Des Weiteren ist der Zugriff auf die Planentwürfe auch über das UVP Portal des Landes Niedersachsen (https://uvp.niedersachsen.de/freitextsuche?action=doSearch&q=Eschede) gewährt.
Gemäß § 3 Abs. 2 S. 4, 2. Halbsatz Nrn. 1 – 4 wird darauf hingewiesen, dass während der Veröffentlichungsfrist Stellungnahmen abgegeben werden können. Diese sollen möglichst elektronisch abgegeben werden (zu übermitteln an: bauen@eschede.de), bei Bedarf können sie jedoch auch auf anderem Wege übermittelt werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben. Die Entwürfe sind in Papierform im Rathaus einsehbar.
Für die Änderung des Flächennutzungsplanes wird gemäß § 3 Abs. 3 BauGB darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes nach § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Ziele und Zwecke der Planung:
Durch die Bauleitplanverfahren soll die hier bereits begonnene Entstehung eines Wohnbaugebiets verfestigt werden, mit dem der durch den Verkauf der Grundstücke und den Bau der Wohnhäuser bereits nachgewiesene Bedarf gedeckt werden soll.