Geltungsbereich der 29. Änderung des Flächennutzungsplanes „Auf dem Heuberg II“ (Kartengrundlage: Verkleinerter Auszug aus dem GeobasisdatenViewer Nds., unmaßstäblich)
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Eschede hat am 28.04.2026 den Aufstellungsbeschluss zu o.g. Planung gefasst, dem Vorentwurf der 29. Änderung des Flächennutzungsplanes „Auf dem Heuberg II“ zugestimmt und die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB veranlasst. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 (1) BauGB bekanntgemacht.
Das Plangebiet liegt am südöstlichen Rand des Siedlungsraumes der Ortschaft Habighorst. Der Geltungsbereich grenzt im Nordwesten an das Einfamilienhausgebiet „Auf dem Heuberg“ an. Nördlich und östlich befinden sich Ackerflächen. Im Südwesten grenzt das Plangebiet direkt an die Dorfstraße an.
Die Lage und der Zuschnitt der 29. Änderung des Flächennutzungsplanes sind der folgenden Planübersicht zu entnehmen:
Die Änderung des Flächennutzungsplanes „Auf dem Heuberg II“ der Gemeinde Eschede hat das Ziel, die Erweiterung des Siedlungsbereiches von Habighorst vorzubereiten und neues Wohnbauland ausweisen zu können, um damit dem bestehenden und zukünftigen Bedarf nach Wohnraum nachkommen zu können.
Der vorgesehene Bereich ist im wirksamen Flächennutzungsplan als „Flächen für die Landwirtschaft“ dargestellt. Um das geplante Vorhaben umsetzen zu können, ist in Vorbereitung zur Aufstellung eines Bebauungsplanes die Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich. Im Rahmen der 29. Änderung wird die Fläche in „Wohnbauflächen“ geändert. Zudem wird ein Teilbereich des bereits bestehenden, nordwestlich angrenzenden Wohngebietes ebenfalls von „Flächen für die Landwirtschaft“ in „Wohnbauflächen“ geändert. Für diesen Bereich ist bereits der Bebauungsplan Nr. 1 „Auf dem Heuberg“ wirksam. Er setzt im Wesentlichen Wohngebiete fest.
Die das Verfahren betreffenden Unterlagen (der Vorentwurf der 29. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Begründung inkl. Umweltbericht/Grundlagen zu Umweltbelangen) sind in der Zeit
vom 13.05 2026 bis einschließlich 15.06 2026
auf der Homepage der Gemeinde Eschede unter https://www.eschede.de/seite/413264/bauleitplanung.html veröffentlicht.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Planunterlagen im Rathaus, Bahnhofstraße 4, 29348 Eschede, während der Öffnungszeiten der Verwaltung öffentlich aus. Eine Terminvereinbarung wird empfohlen.
| Servicezeiten: | |
| Montag bis Mittwoch | 08.30 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 16.00 Uhr |
| Donnerstag | 08.30 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 18.00 Uhr |
| Freitag: | 08.30 Uhr - 12.00 Uhr |
Nach telefonischer Vereinbarung (Tel: 05142/411-27) können die Unterlagen auch außerhalb dieser Zeiten eingesehen werden.
Mit der Veröffentlichung des Vorentwurfes des Bebauungsplanes und dessen Begründung wird die Öffentlichkeit frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich unterrichtet und ihr Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Während der Dauer der oben genannten Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zu der Planung abgegeben werden. Die Stellungnahmen übermitteln Sie bitte elektronisch
per E-Mail an: bauen@eschede.de
Bei Bedarf können die Stellungnahmen aber auch auf anderem Wege abgegeben werden (z.B. per Brief oder mündlich während der Dienststunden zur Niederschrift).
An das Verfahren zur frühzeitigen Beteiligung nach § 3 (1) BauGB schließt sich das Verfahren zur Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 (2) BauGB an.
Mit der Abgabe von Stellungnahmen stimmen die Eingebenden der Verwendung ihrer persönlichen Daten im Bauleitplanverfahren zu. Die Stellungnahmen werden anonymisiert veröffentlicht. In den Stellungnahmen werden Name und Anschrift vor Weitergabe unkenntlich gemacht, soweit diese nicht zum Verständnis der Stellungnahme erforderlich sind.