Der Rat der Gemeinde Eschede hat in seiner Sitzung am 14.03.2024 beschlossen, aufgrund des § 6 Niedersächsisches Straßengesetz folgende Straße für den öffentlichen Verkehr zu widmen:
Gemeindestraße „Am Feldrand“ (Gemarkung Eschede, Flur 4, Flurstück 1189, von den Einmündungen von Im Langen Felde und Stettiner Straße)
Träger der Straßenbaulast ist die Gemeinde Eschede. Die Widmung tritt mit Veröffentlichung in Kraft.
Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Lüneburg, Adolph-König-Str. 16, 21337 Lüneburg, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage ist ebenfalls durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur nach dem Signaturgesetz zulässig. Die E-Mail-Adresse lautet bgk.vg-lg@justiz-niedersachsen.de.