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Eschenblatt
Ausgabe 11/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung Aufstellung des Bebauungsplanes Eschede – Habighorst Nr. 2 „Auf dem Heuberg II“

Geltungsbereich des Bebauungsplanes Eschede – Habighorst Nr. 2 „Auf dem Heuberg II“ (Kartengrundlage: Verkleinerter Auszug aus dem GeobasisdatenViewer Nds., unmaßstäblich)

der Gemeinde Eschede Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. (1) des Baugesetzbuches

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Eschede hat am 28.04.2026 den Aufstellungsbeschluss zu o.g. Planung gefasst, dem Vorentwurf des Bebauungsplanes Eschede – Habighorst Nr. 2 „Auf dem Heuberg II“ zugestimmt und die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB veranlasst. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 (1) BauGB bekanntgemacht.

Das Plangebiet liegt sich am südöstlichen Rand des Siedlungsraumes der Ortschaft Habighorst. Der Geltungsbereich grenzt im Nordwesten an das Einfamilienhausgebiet „Auf dem Heuberg“ an. Nördlich und östlich befinden sich Ackerflächen. Im Südwesten grenzt das Plangebiet direkt an die Dorfstraße an.

Die Lage und der Zuschnitt des Bebauungsplanes Nr. 2 sind der folgenden Planübersicht zu entnehmen:

 

Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Auf dem Heuberg II“ hat das Ziel, den Siedlungsbereich von Habighorst zu erweitern und neues Wohnbauland auszuweisen, um dem bestehenden und zukünftigen Bedarf nach Wohnraum nachkommen zu können. Aus diesem Grund ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Mit dem Bebauungsplan soll die planungsrechtliche Zulässigkeit von ca. 17 Einfamilienhausgrundstücken geschaffen werden.

Die das Verfahren betreffenden Unterlagen (der Vorentwurf des Bebauungsplanes sowie die Begründung inkl. Umweltbericht/Grundlagen zu Umweltbelangen) sind in der Zeit

vom 28.05.2026 bis einschließlich 29.06.2026

auf der Homepage der Gemeinde Eschede unter https://www.eschede.de/seite/413264/bauleitplanung.html veröffentlicht.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Planunterlagen im Rathaus, Bahnhofstraße 4, 29348 Eschede, während der Servicezeiten der Verwaltung öffentlich aus. Eine Terminvereinbarung wird empfohlen.

Servicezeiten:

Montag bis Mittwoch

08.30 Uhr - 12.00 Uhr und

14.00 Uhr - 16.00 Uhr

Donnerstag

08.30 Uhr - 12.00 Uhr und

14.00 Uhr - 18.00 Uhr

Freitag:

08.30 Uhr - 12.00 Uhr

Nach telefonischer Vereinbarung (Tel: 05142/411-27) können die Unterlagen auch außerhalb dieser Zeiten eingesehen werden.

Mit der Veröffentlichung des Vorentwurfes des Bebauungsplanes und dessen Begründung wird die Öffentlichkeit frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich unterrichtet und ihr Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

Während der Dauer der oben genannten Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zu der Planung abgegeben werden. Die Stellungnahmen übermitteln Sie bitte elektronisch

per E-Mail an: bauen@eschede.de

Bei Bedarf können die Stellungnahmen aber auch auf anderem Wege abgegeben werden (z.B. per Brief oder mündlich während der Dienststunden zur Niederschrift).

An das Verfahren zur frühzeitigen Beteiligung nach § 3 (1) BauGB schließt sich das Verfahren zur Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 (2) BauGB an.

Mit der Abgabe von Stellungnahmen stimmen die Eingebenden der Verwendung ihrer persönlichen Daten im Bauleitplanverfahren zu. Die Stellungnahmen werden anonymisiert veröffentlicht. In den Stellungnahmen werden Name und Anschrift vor Weitergabe unkenntlich gemacht, soweit diese nicht zum Verständnis der Stellungnahme erforderlich sind.

Eschede, 18.05.2026

Gemeinde Eschede
Der Bürgermeister