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Eschenblatt
Ausgabe 21/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG Feststellung der Wertermittlungsergebnisse in dem Flurbereinigungsverfahren Groß Hehlen Landkreis Celle

Für die aufgrund des Beschlusses vom 06.10.2020 und der Änderung des Flurbereinigungsgebietes vom 05.06.2024 zur Flurbereinigung Groß Hehlen gehörenden Flurstücke ist die Wertermittlung gemäß §§ 27 bis 32 und § 85 Nr. 4 des Flurbereinigungsgesetzes durchgeführt worden.

Die auf den Karten dargestellten Ergebnisse der Wertermittlung sowie der Wertermittlungsrahmen haben zur Einsichtnahme für die Beteiligten an mehreren Tagen zwischen dem 04.06. und dem 12.06.2025 ausgelegen und sind diesen erläutert worden.

Gegen die Wertermittlungsergebnisse sind von folgenden Teilnehmern begründete Einwendungen vorgebracht worden:

Ordnungsnummern: 139, 140, 153, 159, 166, 181, 182

Die vorgebrachten Einwendungen haben sich überwiegend auf Abweichungen zwischen Örtlichkeit

und den Festsetzungen in den Kartenunterlagen der Wertermittlung bezogen. Neben den Anpassungen der Bewertung an die natürliche Ertragsfähigkeit sind in Einzelfällen Gewässerverläufe nach Örtlichkeit in die Unterlagen aufgenommen worden. Unter Einbeziehung des amtlichen landwirtschaftlichen Sachverständigen der Finanzverwaltung sind Einwendungen überprüft worden. Die Ergebnisse sind den betroffenen Einwendern bekannt gegeben worden und daraufhin in die Unterlagen übernommen worden.

Die Ergebnisse der Wertermittlung werden für die Flurstücke in dem Flurbereinigungsverfahren Groß Hehlen hiermit gemäß § 32 des Flurbereinigungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546 ff), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.12.2008 (BGBl. I S. 2794), festgestellt.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen die Feststellung der Wertermittlungsergebnisse kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch schriftlich oder zur Niederschrift beim Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg oder beim Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg -Geschäftsstelle Verden-, Eitzer Str. 34, 27283 Verden, erhoben werden.

Die Rechtsbehelfsfrist beginnt mit dem ersten Tage nach Bekanntmachung.

Hinweis:

Gemäß § 27a Verwaltungsverfahrensgesetz werden diese öffentliche Bekanntmachung und die Kartenunterlagen zur Wertermittlung auch im Internet unter: http://www.arl-lg.niedersachsen.de eingestellt. Folgen Sie dann in der Menüleiste „Aktuelles" dem Pfad „Öffentliche Bekanntmachungen der Geschäftsstelle Verden".

Im Auftrage
(Schüller)
Projektleiter