Gemäß § 6 der Unterhaltungs- und Schauordnung für den Landkreis Celle vom 29.11.1983 werden die Schautermine für die Gewässer III. Ordnung in der Gemeinde Eschede wie folgt festgesetzt:
Montag, den 15. Dezember 2025, 9.00 Uhr, Treffpunkt: Rathaus Eschede
Dienstag, den 16. Dezember 2025, 9.00 Uhr, Treffpunkt: Feuerwehrgerätehaus
Mittwoch, den 17. Dezember 2025, 9.00 Uhr, Treffpunkt Sportheim Höfer
Donnerstag, den 18. Dezember 2025, 9.00 Uhr, Treffpunkt: Gasthaus „Marwede“, in Endeholz
Bis zu diesen Terminen müssen sämtliche Gewässer III. Ordnung von den Unterhaltungspflichtigen geräumt sein, sodass ein Wasserabfluss gewährleistet ist. Hierbei sind insbesondere Abflusshindernisse im Sohlenbereich zu beseitigen. Als Weide genutzte Grundstücke an einem Gewässer sind bei Viehgang mit einem Zaun zu versehen. Der Zaun ist in einem Abstand von 1,00 m von der oberen Böschungskante zu setzten. Viehtränken innerhalb des Abflussquerschnittes sind nicht gestattet.
Insbesondere weise ich darauf hin, dass bei maschineller Räumung ein befahrbarer Gewässerrandstreifen von 5,00 m erforderlich ist. Die Bewirtschaftung ist in der Räumphase bei Bedarf darauf abzustimmen.
Der Umfang der Unterhaltungspflicht ergibt sich aus der eingangs genannten Verordnung, die im Rathaus Eschede oder beim Landkreis Celle eingesehen werden kann.
Bei den Gewässerunterhaltungen sind die Bestimmungen des Nds. Naturschutzgesetztes, des Nds. Wassergesetzes und das Wasserhaushaltsgesetzes zu beachten. Die Schaukommissionen werden an den genannten Terminen den Räumungszustand der Gräben überprüfen und das Ergebnis dem Landkreis Celle mitteilen.