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Eschenblatt
Ausgabe 3/2024
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Für die Osterferien einen Urlaub geplant? – Denken Sie daran: Keine Kinderreisepässe mehr!

Seit dem 01.01.2024 ist es nicht mehr möglich, einen Kinderreisepass zu beantragen. Geregelt ist diese Neuerung im Gesetz zur Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens.

Anstelle des Kinderreisepasses kann ein „normaler“ Reisepass, auch ePass genannt, beantragt werden. Die Gebühr beträgt 37,50 EUR (60 EUR ab Vollendung des 24. Lebensjahr). Dieser Reisepass ist ein maschinenlesbares Ausweisdokument mit zusätzlichen elektronischen Sicherheitsmerkmalen, der für weltweite Reisen nutzbar ist.

Eine Verlängerung /Aktualisierungen bereits ausgestellter Dokumente ist nicht mehr möglich. Eltern, die mit ihren Kindern ins Ausland verreisen möchten, benötigen dann einen Reisepass oder Personalausweis.

Reisepässe und Personalausweise für Personen unter 24 Jahren sind maximal 6 Jahre gültig.

Das Bürgerbüro empfiehlt, die Ausweisdokumente - nicht nur von den Kindern - vor einer Auslandsreise rechtzeitig auf ihre Gültigkeit zu überprüfen. Bereits bei der Buchung des Urlaubs sollten die Dokumente geprüft werden.

Das Bürgerbüro der Gemeinde Eschede hat für Sie

montags von 08:30 – 12:00 und von 14.00 – 16: 00 Uhr sowie

donnerstags von 08:30 – 12:00 und 14:00 – 18:00 Uhr geöffnet.

Für eine Terminvereinbarung außerhalb der Öffnungszeiten erreichen Sie das Bürgerbüro unter 05142/411-0 oder buergerbuero@eschede.de