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Eschenblatt
Ausgabe 4/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Bauleitplanung

In seiner Sitzung am 30.10.2024 hat der Verwaltungsausschuss die Aufstellungsbeschlüsse für die 25. Änderung des Flächennutzungsplanes „FFPV-Anlage Aschenberg“ und für die Aufstellung des Bebauungsplanes Eschede – Aschenberg Nr. 1 „Bürgersolarpark Aschenberg“ gefasst. Diese Beschlüsse werden hiermit gemäß § 2 Abs. 1 S. 2 Baugesetzbuch (BauGB) bekannt gemacht.

Die Geltungsbereiche der genannten Bauleitpläne sind deckungsgleich. Sie befinden sich nördlich der Ortschaft Aschenberg und sind den folgenden Grafiken zu entnehmen:

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

In seiner Sitzung am 21.11.2024 hat der Verwaltungsausschuss für die 25. Änderung des Flächennutzungsplanes „FFPV-Anlage Aschenberg“ und für die Aufstellung des Bebauungsplanes Eschede – Aschenberg Nr. 1 „Bürgersolarpark“ beschlossen, die frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 S. 1 BauGB durchzuführen.

Die die Verfahren betreffenden Unterlagen werden für die Zeit vom 20.02.2025 bis zum 31.03.2025 unter https://www.eschede.de/seite/413264/bauleitplanung.html online einsehbar sein (Pfad: www.eschede.de – Wirtschaft & Bauen – Bauen – Bauleitplanung – laufende Verfahren). Des Weiteren sind die Unterlagen auch über das UVP Portal des Landes Niedersachsen erreichbar: https://uvp.niedersachsen.de/freitextsuche?action=doSearch&q=eschede&layer=zv&N=52.40&E=8.80&zoom=6. Zudem sind die Unterlagen auch in Schriftform im Rathaus der Gemeinde Eschede, Am Glockenkolk 1, 29348 Eschede im Rahmen der Öffnungszeiten

dienstags von 08:30 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 16:00 Uhr sowie

donnerstags von 08:30 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 18:00 Uhr und

nach vorheriger Terminabsprache außerhalb der Öffnungszeiten

einsehbar. Termine zur Einsicht können unter 05142 411 27 vereinbart werden.

Es wird gemäß § 3 Abs. 2 S. 4 Nr. 1 – 3 BauGB darauf hingewiesen, dass während der o.g. Veröffentlichungsfrist Stellungnahmen zur den genannten Bauleitplanverfahren abgegeben werden können. Diese sollen, wenn möglich, elektronisch an bauen@eschede.de übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch schriftlich (an Gemeinde Eschede, Am Glockenkolk 1, 29348 Eschede) oder zur Niederschrift im Rathaus übermittelt werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben.

Für das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Ziele und Zwecke der Planungen:

Durch die hier begonnenen Bauleitplanverfahren soll die bauplanungsrechtliche Voraussetzung zur Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaik-Anlage geschaffen werden. Die Ausweisung dient der Erreichung der gesetzlich vorgeschriebenen Fläche, die den Ausbau von erneuerbaren Energien ermöglichen soll.

Eschede, 14.02.2025
gez.
Lange
Bürgermeister