Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 15.11.2023 die Aufstellungsbeschlüsse für die 26. Änderung des Flächennutzungsplanes „Auf dem Osterkamp“ und den Bebauungsplan Eschede – Eschede Nr. 5 „Auf dem Osterkamp“ gefasst.
In seiner Sitzung am 07.03.2024 hat der Verwaltungsausschuss beschlossen, die Veröffentlichung im Internet gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie die Einholung der Stellungnahmen gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Die Veröffentlichung im Internet wird hiermit gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB bekannt gemacht.
Die Geltungsbereiche der Verfahren kann den folgenden Grafiken entnommen werden:
Die Entwürfe der Bauleitplanverfahren können in der Zeit vom 26.03.2024 bis zum 29.04.2024 während der üblichen Öffnungszeiten
Montag von 08:30 – 12:00 Uhr und von 14:00 – 16:00 Uhr,
Donnerstag von 08:30 – 12:00 Uhr und von 14:00 – 18:00 Uhr
von jedermann im Rathaus Eschede, Am Glockenkolk 1, 29348 Eschede eingesehen werden. Zur Einsichtnahme während der genannten Öffnungszeiten ist keine Terminvereinbarung erforderlich. Zur Einsichtnahme außerhalb der Öffnungszeiten vereinbaren Sie bitte einen Termin unter 05142 411 27 oder bauen@eschede.de.
Zudem sind die Entwürfe der Planung unter www.eschede.de (Pfad: „Bauen & Wirtschaft“ – „Bauleitplanung“ – unter: „laufende Verfahren“) einsehbar. Des Weiteren ist der Zugriff auf die Planentwürfe auch über das UVP Portal des Landes Niedersachsen (https://uvp.niedersachsen.de/freitextsuche?action=doSearch&q=Eschede) gewährt.
Gemäß § 3 Abs. 2 S. 4, 2. Halbsatz Nrn. 1 – 4 wird darauf hingewiesen, dass während der Veröffentlichungsfrist Stellungnahmen abgegeben werden können. Diese sollen möglichst elektronisch abgegeben werden (zu übermitteln an: bauen@eschede.de), bei Bedarf können sie jedoch auch auf anderem Wege übermittelt werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben. Sämtliche Entwurfsunterlagen sind auch in Papierform im Rathaus einsehbar.
Für die Änderung des Flächennutzungsplanes wird gemäß § 3 Abs. 3 BauGB darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes nach § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Durch die Bauleitplanverfahren soll die hier bereits begonnene Entstehung eines Wohnbaugebiets verfestigt werden, mit dem der durch den Verkauf der Grundstücke und den Bau der Wohnhäuser bereits nachgewiesene Bedarf gedeckt werden soll.
Arten umweltbezogener Informationen:
Sowohl für die 26. Änderung des Flächennutzungsplanes „Auf dem Osterkamp“ als auch für die Aufstellung des Bebauungsplanes Eschede – Eschede Nr. 5 „Auf dem Osterkamp“ wurden separate Umweltberichte erstellt. In beiden Berichten werden folgende Arten umweltbezogener Informationen behandelt: Schutzgüter „Tiere und Pflanzen sowie biologische Vielfalt“, „Fläche“, „Boden“, „Wasser“, „Luft“, „Klima“, „Landschaft / Orts- und Landschaftsbild“, „Mensch / Gesundheit / Bevölkerung“, „Kultur- und sonstige Sachgüter“. Im Rahmen der Umweltberichte werden die genannten Schutzgüter beschrieben und die Auswirkungen auf die Schutzgüter bei Durchführung der Planung prognostiziert und bewertet.