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Der Findling
Ausgabe 1/2024
Aus der Verwaltung
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Sicherungsmarßnahmen bei geparkten KFZ

Wer hätte es gedacht?!

Liebe Leserinnen und Leser, es ist schon einige Zeit her, dass ich auch einmal das Thema angesprochen habe, welche Sicherungsmaßnahmen bei geparkten KFZ zu veranlassen sind. Leider gab es im Dezember 2023 drei Ereignisse hier im Altmarkkreis Salzwedel, die mich dazu veranlassen, das Thema Diebstahlschutz wieder aufzugreifen. Was ist also passiert? Anfang Dezember hat jemand morgens seinen PKW vor dem Wohnhaus zurückgelassen und dabei den Motor nicht abgestellt. Als er nach wenigen Minuten wiederkam, war sein Auto tatsächlich weg. Die anderen beiden Fälle haben sich im Zusammenhang mit dem Diesdorfer Weihnachtsmarkt ereignet. Hier wurden wir durch aufmerksame Mitmenschen auf ein offenstehendes Autofenster und, man glaubt es kaum, eine weit offenstehende hintere Autotür auf der Beifahrerseite hingewiesen. Glücklicherweise konnte in diesen beiden Fällen durch unser Eingreifen die Verschlusssicherheit der Autos wiederhergestellt werden. Zumindest im ersten Fall ist ein entsprechend hoher Schaden entstanden, den die Besitzer wohl wegen ihrer Fahrlässigkeit allein tragen werden müssen. Wobei hier der Begriff der Fahrlässigkeit wohl noch als milder Ausdruck zu bezeichnen ist. Es zeigt aber auch, dass unsere Ermahnungen anlässlich von Kontrollen im Bereich der Schulen und KiTa berechtigt sind. Leider müssen wir hier immer wieder noch in wenigen Einzelfällen feststellen, dass die Autos mit steckendem Zündschlüssel oder nicht verschlossen zurückgelassen werden. Spreche ich dann den Fahrer oder die Fahrerin an, höre ich nur allzu oft, dass wir doch hier auf dem Land leben und schon nichts passieren wird, zumal ich ja gerade in diesem Moment da sei und aufpassen würde. Leider zeigt uns aber gerade der erste Fall, dass das Landleben eben auch nur eine trügerische Sicherheit mit sich bringen kann. Menschen, die sich zu Diebstählen hinreißen lassen, gehen meistens zielgerichtet vor. Dies beginnt mit dem Ausspähen von Örtlichkeiten und dem dort von anderen Menschen gezeigten unvorsichtigem Verhalten, bis hin zur Tatvollendung oder zumindest dem Versuch, die Tat umzusetzen. Aber auch die beiden anderen Fälle hätten Potential für Schaden gehabt. Sicherlich nicht, um das Auto zu entwenden, da es ohne Überwindung der Wegfahrsperre schwierig geworden wäre, aber der Fahrzeuginnenraum hätte vielleicht den einen oder anderen Gegenstand zu Tage befördert, dessen Diebstahl sich gelohnt hätte.

Ich möchte Sie also mit diesem Artikel wieder einmal sensibilisieren, auf Ihr Eigentum, ihre Autos, zu achten. Bitte lassen sie ein Auto nicht mit laufendem Motor und/oder unverschlossen zurück. Es könnte auch für Sie im schlimmsten Fall einen Zeitpunkt geben, an dem Sie erkennen, dass ihr Vertrauen in die Redseligkeit der Mitmenschen enttäuscht wird.

Wenn Sie Fragen zu diesem oder anderen Themen haben, rufen Sie uns einfach wochentags unter 03902/93935916 an.

Ich wünsche Ihnen ein erfolgreiches Jahr 2024, bleiben Sie gesund und geben Sie auf sich und ihre Mitmenschen acht.

Jörg Bialas, Polizeihauptmeister