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Der Findling
Ausgabe 1/2024
Aus der Verwaltung
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SB Wohnungsverwaltung

Die Verbandsgemeinde Beetzendorf-Diesdorf im Altmarkkreis Salzwedel hat

zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle

eines Sachbearbeiters (m/w/d) in der Wohnungsverwaltung

im Sachgebiet Bauangelegenheiten des Bau- und Ordnungsamtes

in Vollzeit (39 Wochenstunden) unbefristet zu besetzen.

Ihre Aufgaben sind insbesondere:

Wahrnehmung der Aufgaben der Wohnungsverwaltung für die Mitgliedsgemeinden der Verbandsgemeinde Beetzendorf-Diesdorf

  • Durchführen von Besichtigungsterminen

  • Führen von Mietverhandlungen mit Interessenten

  • Abschluss von Mietverträgen, Überwachung der Mietzahlungen inkl. Anmahnungen und Verhandlungen über Zahlungsmodalitäten

  • Durchführung von Wohnungsübergaben und –rückgaben

  • Vornahme der Betriebs-/Nebenkostenabrechnungen

  • Bearbeitung von Beschwerden und Räumungsklagen

  • Sicherstellung der Gebäudeunterhaltung (u.a. Schadenmeldungen annehmen, Vergabe kleinerer Wartungs- und Reparaturarbeiten an Gebäuden oder haustechnischen Anlagen an Fachfirmen)

  • Erfassung und Kontierung von Bewirtschaftungskosten

  • Organisation von Mieterversammlungen

  • Bearbeitung von Einsprüchen

  • Fertigen von Beschlussvorlagen für die jeweiligen politischen Gremien

  • Festsetzung und Erhebung der Wohnungsumlage

  • Absprachen mit diversen Versorgern (Energie/Wasser/Abwasser)

Eine Änderung der Aufgabenzuweisung bleibt ausdrücklich vorbehalten.

Wir bieten Ihnen:
  • eine vielseitige, anspruchsvolle und abwechslungsreiche Aufgabe

  • bei Erfüllung der persönlichen und tariflichen Voraussetzungen eine Eingruppierung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst für den Bereich Verwaltung bis zur Entgeltgruppe 8, eine Jahressonderzahlung, eine leistungsorientierte Bezahlung nach TVöD sowie eine betriebliche Altersversorgung

  • gezielte Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten

  • 30 Tage Jahresurlaub

  • ein betriebliches Gesundheitsmanagement

Sie bringen mit:
  • eine abgeschlossene Ausbildung zur/m Verwaltungsfachangestellten, Abschluss B-I-Lehrgang oder eine abgeschlossene adäquate Ausbildung bzw. Fachkenntnisse, alternativ Personen mit gleichwertigen Fähigkeiten und Erfahrungen

  • wünschenswert sind berufliche Vorerfahrungszeiten mit Bezug zum o. g. Aufgabenbereich

  • Kenntnisse der einschlägigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften, insbesondere des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG), der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO), des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) sowie der Betriebs- und Heizkostenverordnung

  • Verantwortungsbewusstsein, Belastbarkeit und Flexibilität

  • eine selbständige, ergebnisorientierte und strukturierte Arbeitsweise

  • eine sehr gute mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit

  • die Bereitschaft zur Teilnahme an abendlichen Sitzungen der politischen Entscheidungsgremien im Bedarfsfall

  • einen Führerschein der Klasse B

  • die persönliche Eignung für den öffentlichen Dienst

Bewerbungen Schwerbehinderter und Gleichgestellter werden bei gleicher Eignung und Befähigung begrüßt und nach den gesetzlichen Bestimmungen bevorzugt behandelt. Zur Wahrung Ihrer Interessen teilen Sie uns dies bitte bereits im Anschreiben mit bzw. legen Sie Ihrer Bewerbung einen entsprechenden Nachweis bei.

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung bis zum 09.02.2024 an die

Verbandsgemeinde Beetzendorf-Diesdorf, Hauptamt, Marschweg 3 in 38489 Beetzendorf, gern auch per E-Mail an: bewerbung@vg-beetzendorf.de.

Auskünfte zu der vorgenannten Stelle erhalten Sie bei Frau Pasche, Personalamt, unter der Telefonnummer: 039000 97-121 oder per E-Mail: k.pasche@vg-beetzendorf.de

Mit der Abgabe Ihrer Bewerbung erklären Sie sich gleichzeitig einverstanden, dass die für das Auswahlverfahren erforderlichen Daten nach den Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Datenschutzgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt gespeichert und verarbeitet werden. Die Daten werden nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist von vier Monaten nach Bewerbungsristende datenschutzgerecht gelöscht bzw. vernichtet. Kosten, die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, werden nicht erstattet.

Seidel
Verbandsgemeindebürgermeisterin