Liebe Leserinnen und Leser, heute möchte ich noch einmal das Thema „Abblendlicht bei schlechten Sichtverhältnissen einschalten“ aufgreifen, da es in den kommenden Wochen und Monaten für die Verkehrssicherheit von Bedeutung ist. Im Herbst 2022 habe ich hierzu schon einmal einen Hinweis gegeben. Aber unsere Beobachtungen haben seitdem dazu geführt, dass der richtige Umgang mit den in KFZ verbauten Lichtassistenten, diese schalten selbstständig das Abblendlicht am KFZ ein oder aus, weiterhin hoch aktuell ist. Sobald der Lichtschalter des KFZ in Position „Auto“ gebracht wird, nehmen viele Fahrer oder Fahrerin irrtümlich an, sich keine Gedanken machen zu müssen, ob denn nun das Abblendlicht eingeschaltet werden muss oder nicht. Leider muss ich Sie hier enttäuschen und kann die genannte gedankliche Befreiung, dass die Automatik das Einschalten des Abblendlichts übernimmt oder regelt, nicht unterstützen. Woran liegt das aber, verspricht doch die Automatikfunktion, dass ein Automat die Kontrolle übernimmt? Die Antwort darauf werden Sie in der Bedienungsanleitung ihres Autos finden. Hier stelle ich aber zuvor einmal die Frage: Kennen Sie den Inhalt ihrer Bedienungsanleitung oder haben Sie sich diese wirklich einmal durchgelesen? Ich weiß, es ist ein Buch, welches man hat, aber muss es wirklich gelesen werden? Im besten Fall erklärt sich die Bedienlogik des Autos von alleine. Ja, sie sollten dieses Buch einmal zur Hand nehmen! Sie werden dann feststellen, dass der Autohersteller die Verantwortung an Sie abtritt und deutlich darauf hinweist, dass Sie anhand der Sichtbedingungen mitunter die Lichtautomatik überstimmen müssen. Worin liegt dies aber begründet? Die Antwort ist technischer Natur, sollte aber jeder verstehen. Die Lichtautomatik arbeitet mit einem Sensor, der die Helligkeit in der Umgebung misst und je nach Einstellung des Bordcomputers daraufhin das Licht einschaltet. Es gibt Autohersteller, die Ihnen hier die Möglichkeit einräumen, dass der Sensor früh, mittel oder spät reagiert, um das Licht einzuschalten. Bei normalen Phasen vom Übergang des Tageslichts zur Dunkelheit ist dies auch innerhalb der sogenannten Systemgrenzen durch die Automatikfunktion realisierbar. Problematisch sind die im Herbst, Winter oder Frühling auftretenden Nebelphasen, Regen- oder Schneeschauer bei Tageslicht. Hier ist häufig zu beobachten, dass der Sensor zwar Tageslicht erkennt, aber die zu geringe Sichtweite durch die genannten Wettererscheinungen nicht verarbeiten kann. Das führt dann dazu, dass die Lichtautomatik das Abblendlicht aus- und das Tagfahrlicht einschaltet. Das Tagfahrlicht ist aber in solchen Situationen nicht dazu geeignet, die gesetzlichen Forderungen des §17StVO zu erfüllen. Der dort festgeschriebene Grundsatz, auch am Tage bei schlechter Sicht das Abblendlicht einschalten zu müssen, zeigt eindeutig, dass Sie selbst tätig werden müssen. Sie müssen in diesen Fällen also den Lichtschalter von der Position „Auto“ hin zur Position „Abblendlicht“ drehen. Die Antwort auf die hier also aufgeworfene Frage, schalte ich nun das Abblendlicht ein oder nicht ein, können Sie für sich dadurch beantworten, indem Sie auf andere Autos oder Verkehrsteilnehmer achten. Immer dann, wenn Sie für sich selbst feststellen, andere Fahrzeuge oder Personen nicht rechtzeitig erkennen zu können, ist der Moment erreicht, das Abblendlicht einzuschalten. Im besten Fall lieber etwas früher als zu spät.
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