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Der Findling
Ausgabe 11/2024
Aus der Verwaltung
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Aus der Verwaltung

In den letzten Jahren hat die grüne Wiese auf unseren Friedhöfen in der Verbandsgemeinde Beetzendorf-Diesdorf an Beliebtheit gewonnen.

Diese besondere Bestattungsform bietet den Angehörigen die Möglichkeit, ihre Verstorbenen anonym und in einer naturnahen Umgebung zu bestatten. Doch mit dieser Form der Bestattung gehen auch bestimmte Regeln und Pflichten einher, die von den Angehörigen und den Friedhofsbesuchern unbedingt beachtet werden sollten.

Ein Anliegen der Friedhofsverwaltung ist zum einen die Wahrung der Anonymität der Gräber. Um dies zu gewährleisten, ist es untersagt, Blumen oder anderen Grabschmuck auf der grünen Wiese abzulegen. Das Abstellen von persönlichen Erinnerungsstücken oder Dekorationen durch Blumen kann nicht nur die Anonymität der Ruhestätten gefährden, sondern auch die Pflege der Rasenflächen erheblich erschweren.

Welche Regelungen an den zentralen Gedenkstellen gelten, finden Sie in der jeweiligen Friedhofssatzung der entsprechenden Gemeinde auf unserer Website der Verbandsgemeinde Beetzendorf-Diesdorf oder in der Friedhofsverwaltung Vorort im Marschweg 3, 38489 Beetzendorf.

Es ist jedoch wichtig, dass die Angehörigen sich der Pflicht bewusst sind, verwelkte Blumen eigenständig zu entsorgen. Dies trägt nicht nur zur Sauberkeit des Friedhofs bei, sondern zeigt auch den Respekt gegenüber den anderen Besuchern und den Verstorbenen.

Die Pflege der Rasenfläche ist ein weiterer wichtiger Aspekt, der nicht vernachlässigt werden darf. Die Gemeindearbeiter der Gemeinden sind darauf angewiesen, dass die Fläche frei bleibt, um eine ordnungsgemäße Pflege und Mäharbeiten durchführen zu können. Auch die Rasengräber sollten ebenerdig sein und der vorgegebenen Größe bzw. Anforderungen der Satzung entsprechen. Hier gelten die gleichen Ablageregelungen wie auf der grünen Wiese.

Wir appellieren an alle Angehörigen, sich an diese Regeln zu halten und somit zur Pflege beizutragen. Der Friedhof ist ein Ort der Ruhe und des Erinnerns, der so gestaltet werden soll, dass er diesen Ansprüchen gerecht wird.

gez. Wiegandt
Friedhofsverwaltung