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Der Findling
Ausgabe 12/2024
Aus der Verwaltung
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Aus der Verwaltung

Eine Beantragung oder Verlängerung von Kinderreisepässen ist seit dem 01.01.2024 nicht mehr möglich!

Und nun?

Welches Reisedokument beantrage ich für mein Kind?

Für die Beantragung von Dokumenten für Kinder stehen ab dem Jahr 2024 folgende Optionen zur Verfügung:

Personalausweis (Gültigkeit 6 Jahre) Gebühr: 22,80 Euro

(Produktionsdauer 2-3 Wochen)

Reisepass (Gültigkeit 6 Jahre) Gebühr: 37,50 Euro

(Produktionsdauer 4-6 Wochen)

Express Reisepass (Gültigkeit 6 Jahre) Gebühr: 69,50 Euro

(Produktionsdauer 5 Tage)

Die Zustimmung der Sorgeberechtigten ist unbedingt notwendig.

Bitte beantragen sie für zukünftige Reisen die Dokumente rechtzeitig!

Informieren sie sich beim Reiseveranstalter oder im Internet (www.auswaertiges-amt.de), welche Dokumente im Reiseland akzeptiert werden.

Bei Reisen innerhalb der EU genügt die Beantragung eines mehrjährig gültigen Personalausweises (mit Chip).

Für Reiseziele über die EU hinaus ist in der Regel ein mehrjährig gültiger Reisepass (mit Chip) erforderlich.

Gibt es Dokumente speziell für Kinder?

Ausweisdokumente für Kinder sind nach denselben Normen konzipiert wie Ausweisdokumente für Erwachsene. Aufgrund des immer wichtiger werdenden Schutzes der Identität der Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union sollen Ausweisdokumente für Erwachsene und Kinder EU-weit geltenden Mindestsicherheitsstandards genügen, wenn die Ausweise mehrere Jahre gültig sein sollen. Dazu gehört die Ausstattung von Ausweisdokumenten mit einem Chip.

Der Chip enthält unter anderem elektronische Sicherheitsmerkmale, welche leicht zu kontrollieren und sehr schwer zu fälschen sind. Darüber hinaus unterstützt der Chip eine schnelle und sichere Grenzabfertigung bspw. an automatischen Grenzkontrollstationen. Aufwändige, manuelle Sichtkontrollen durch das Grenzpersonal werden vermieden.

Bitte beachten Sie, dass sich das Gesichtsbild, insbesondere von Säuglingen und Kleinstkindern, innerhalb von sechs Jahren so stark verändern kann, sodass eine Identifizierung mit dem ursprünglichen Ausweisdokument teilweise auch schon deutlich vor Erreichen des aufgedruckten Gültigkeitsendes nicht mehr möglich und daher das Ausweisdokument vorzeitig ungültig ist. In diesem Fall beantragen Sie bitte rechtzeitig vor Reiseantritt ein neues Dokument (Personalausweis oder Reisepass).