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Der Findling
Ausgabe 12/2024
Aus der Verwaltung
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Aus der Verwaltung

Wie läuft die Reform ab?

Ab dem Jahr 2025 gilt das neue Grundsteuergesetz. Sie haben bereits den Grundsteuerwertbescheid und Grundsteuermessbescheid vom Finanzamt erhalten. Wenn Sie keinen Einspruch beim Finanzamt eingelegt haben, wird der Grundsteuermessbescheid verbindlich.

Die Gemeinden dürfen dann von diesem Grundsteuermessbescheid bei der Ermittlung der Grundsteuer nicht mehr abweichen. Einwendungen gegen den Grundsteuerwertbescheid und/oder den Grundsteuermessbescheid können Sie bei den Gemeinden nicht mehr geltend machen.

Desweiterem entscheiden die Gemeinderäte über die Festsetzung der Hebesätze ab 2025. Die Gemeinden wenden dann die neuen Hebesätze auf Ihren Messbetrag an, um die endgültige Grundsteuer zu berechnen.

Warum wird die Grundsteuer reformiert?

Die Grundsteuer wird reformiert, weil die Bewertung des Grundbesitzes, noch auf dem Wertverhältnis des Jahres 1935 beruht. Das Bundesverfassungsgericht hat deshalb eine Besteuerung anhand neuerer Werte ab 2025 gefordert.

Was bringt Ihnen persönlich die Grundsteuer überhaupt?

Die Grundsteuer ist eine wichtige Steuerquelle der Gemeinde. Diese Einnahmen bleiben vor Ort und können flexibel eingesetzt werden. Sie zahlen die Grundsteuer also für die örtliche Gemeinschaft und damit auch „für sich selbst“.

Bitte beachten Sie:

Der bisherige Grundsteuerbescheid nach altem Recht verliert per Gesetz zum 31.12.2024 seine Gültigkeit. Sie bekommen voraussichtlich Ende des ersten Quartals im Jahr 2025 einen neuen Grundsteuerbescheid.

Bitte leisten Sie Ihre Zahlungen erst nach Erhalt eines neuen Grundsteuerbescheides. Und denken Sie daran Daueraufträge bei Ihrer Bank zu stoppen. Die Lastschriftmandate werden zum 15.02.2025 ausgesetzt.

Weitere Informationen finden Sie auf den Homepages: www.beetzendorf-diesdorf.de sowie www.bundesfinanzministerium.de oder als Informationsflyer in den Bürgerbüros Diesdorf und Beetzendorf.

Steueramt