Liebe Leserinnen und Leser, seit einiger Zeit können Sie und wir wieder in den Nachrichten verfolgen, dass Menschen mit Betrugsabsichten nicht aufgeben, mit arglistiger Täuschung an Geld zu kommen, welches ihnen nicht gehört. Alle diejenigen unter uns, die sich für das Onlinebanking entschieden haben, werden mit der Methode, anhand eines QR-Codes Überweisungen zu tätigen, vertraut sein. Diejenigen unter ihnen, die weder diese Methode noch Onlinebanking aktiv nutzen, dürfen ruhig weiterlesen, schließlich könnten Sie ja einmal jemanden begleiten, der Onlinebanking nutzt und vielleicht in eine damit verbundene kritische Situation gerät.
QR-Codes, kleine Kästchen mit einem schwarzen Muster, welches an eine Irrgartenabbildung erinnert, sind Segen und Fluch zugleich. Zum einen verbergen sich dahinter vordefinierte Verlinkungen zu bestimmten Internetseiten oder aber sie beinhalten den vollständigen Datensatz für die Überweisung einer fälligen Rechnung. Vorteil dieser Methode ist, dass Sie keine Daten einzeln händisch eingeben müssen und damit Zahlen- oder Buchstabendreher verhindern. Nachteil dieser Methode ist, dass bei von Ihnen nicht vorgenommener Sichtkontrolle Daten oder Geldüberweisungen nicht da angekommen, wohin sie eigentlich hingehen sollen. Aktuell verzeichnen die Polizeidienststellen in der gesamten Bundesrepublik Betrugsanzeigen im Zusammenhang mit Ladestationen für E-Fahrzeuge. Die an den Ladesäulen mitunter angebrachten QR-Codes, mit denen der Ladevorgang bezahlt werden soll, werden von den Tätern oder Täterinnen mit QR-Codes überklebt, die den Bezahlvorgang dazu veranlassen, dass das Geld auf den Konten der Täter oder Täterinnen landet oder aber wichtige Bankdaten für einen späteren Missbrauch abgegriffen werden. Auch der Betreiber der App „easypark“, eine App zur erleichterten Bezahlung von Parkgebühren in Städten, ist bereits Opfer durch überklebte QR-Codes. Unterm Strich müssen wir also feststellen, dass es immer wieder wichtig ist, die Errungenschaften der Digitalisierung wachsam im Auge zu behalten.
Wie können Sie sich vor derartigen Betrugsversuchen schützen? Wenn Sie Rechnungen, egal ob auf echtem oder digitalem Postweg, erhalten und Ihnen die Bezahlung mit QR-Code angeboten wird, sollten sie die anschließend von ihrer Banking-App ermittelten Daten noch einmal auf Übereinstimmung kontrollieren. Im Regelfall wird Ihnen auf einer Rechnung nicht nur die Bezahlung per QR-Code angeboten, sondern auch die entsprechende Bankverbindung ausgewiesen. Sollten Sie an Bezahlterminals wie Ladesäulen einen QR-Code angeboten bekommen, schauen Sie sich diesen bzw. dessen Anbringung an. Aufgeklebte QR-Codes sollten Sie grundsätzlich „hellhörig“ werden lassen. Im Zweifelsfall wenden Sie sich sofort z.B. an den Betreiber des Terminals und hinterfragen dort den Vorgang.
Liebe Leserinnen und Leser, wenn Sie diese Ausgabe lesen, befinden wir uns alle bereits hoffentlich in besinnlicher Adventsstimmung. Eine Zeit, in der wir gerne anderen eine Aufmerksamkeit zukommen lassen. Aber denken Sie immer daran, dass Betrüger und Betrügerinnen diese Zeit auch gerne nutzen, um an unser Hab und Gut zu kommen. Seien Sie also weiterhin wachsam im Alltag.
Wenn Sie Fragen zu diesem oder einem anderen Thema haben, können Sie uns weiterhin unter 03902/93935916 erreichen.