Liebe Leserinnen und Leser, am 01. März beginnt das neue Versicherungsjahr für Mokicks, E-Scooter und Mobilitätshilfen (elektrische Krankenfahrstühle). Aus einem Gespräch mit Eltern, deren jugendliche Kinder mittlerweile mit den wieder liebgewonnenen Simsonfahrzeugen unterwegs sind, weiß ich, dass es in Bezug auf die Besonderheiten der mitzuführenden Dokumente viel Unwissenheit gibt.
Grundsätzlich ist festzuhalten, dass alle Fahrzeuge, egal ob mit Benzin- oder Elektroantrieb ausgestattet, für die ein Versicherungskennzeichen vorgeschrieben sind, über eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) verfügen müssen. Diese ABE ist bei jeder Fahrt, genauso wie der Versicherungsnachweis, im Original und nicht als Kopie mitzuführen. Unsere Verkehrskontrollen zeigen immer wieder, dass insbesondere Fahrer oder Fahrerinnen von Mokicks des Herstellers Simson hier mit viel Unwissenheit unterwegs sind. Dies zeigt sich darin, dass sehr oft die Betriebserlaubnis, aus Angst sie zu verlieren, zu Hause gut aufgehoben liegt. Dies ist aber falsch! Warum sage ich das? Mit dem Einigungsvertrag von 1990 wurde festgeschrieben, dass alle bis zum 01.März 1992 erstmals zugelassenen Fahrzeuge des Herstellers Simson mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit (bauartbedingt) von 60 statt 45km/h genutzt werden dürfen. Und diese Ausnahme kann man nur zweifelsfrei mit der dazugehörigen Allgemeinen Betriebserlaubnis belegen. Solch eine ABE ist wie der Fahrzeugschein (offiziell Zulassungsbescheinigung Teil I) eines Autos anzusehen. In diesen Dokumenten werden neben der Fahrzeugidentifizierungsnummer (FIN) alle relevanten technischen Daten, auch die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, ausgewiesen.
Auch für die Nutzung eines E-Scooter ist diese Allgemeine Betriebserlaubnis enorm wichtig. Es gibt genug E-Scooter, die eben nicht über diese ABE verfügen, weil sie die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit überschreiten und damit nicht zulassungs- und versicherungsfähig sind. Hier kann man sehr schnell in Bedrängnis geraten, weil die Nutzung eines unversicherten Fahrzeugs, damit spreche ich auch die Krankenfahrstühle an, eine Strafanzeige wegen Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz nach sich zieht.
Ich möchte jetzt aber noch einmal auf die gute alte Simson zurückkommen. Sehr oft liegt für ein solches Fahrzeug die Allgemeine Betriebserlaubnis aus der DDR nicht mehr vor. Dies ist aber unproblematisch, da man sie beim Kraftfahrtbundesamt wieder beantragen kann. Dazu muss aber eine nachweisliche Dokumentation (Bilder vom Fahrzeug, der Fahrzeugplakette mit FIN, die übrigens im Rahmen original eingeschlagen nachgewiesen werden muss) erfolgen und dann Geduld mitgebracht werden. Die Erteilung der ABE kann schon die eine oder andere Woche an Wartezeit mit sich bringen. Solange diese nicht vorliegt, ist eine Nutzung der Simson im Straßenverkehr unzulässig. Denn nur mit diesem Dokument kann nachgewiesen werden, dass die Sonderregelung von 60km/h in Anspruch genommen werden darf. An dieser Stelle möchte ich auf das Problem reimportierter Simsonfahrzeuge hinweisen. Auf dem Gebrauchtmarkt werden oft Simsons angeboten, die früher in osteuropäische Länder, beispielhaft Ungarn, exportiert wurden. Diese Fahrzeuge erhalten vom KBA keine Allgemeine Betriebserlaubnis. Möchte man dennoch solch eine Simson hier nutzen, muss man Kontakt zu den technischen Prüfstellen aufnehmen und ein Einzelgutachten beantragen. Aber Vorsicht – solch ein Gutachten kann zur Folge haben, dass die 60km/h nicht erlaubt werden. Anschließend muss mit diesem Gutachten die KFZ-Zulassungsstelle aufgesucht und eine Zulassung beantragt werden.
Abschließend möchte ich auch auf den Umgang mit Tuningteilen an einer Simson hinweisen. Alles was nicht als Originalteil oder als Ersatzteil anzusehen ist, muss über eine ABE oder ein Teilegutachten mit Anbaugenehmigung einer Technischen Prüfstelle verfügen und mitgeführt werden. Auch der Umbau von einer normalen S51 zur S51 Enduro ist nicht einfach so zulässig! Dazu werde ich aber in der nächsten Ausgabe etwas schreiben. Sollten Sie jetzt schon Fragen haben, rufen Sie uns einfach unter 03902/93935916 an.