Die Verbandsgemeinde Beetzendorf-Diesdorf sucht zum sofortigen Eintritt
für die Kindertageseinrichtungen
einen unbefristeten Arbeitsvertrag
Die Eingruppierung erfolgt entsprechend der persönlichen und tariflichen Voraussetzungen nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Sozial- und Erziehungsdienst (TVöD SuE). Link zur Entgelttabelle: https://www.oeffentlichen-dienst.de/entgelttabelle/tvoed-sue.html
Jahressonderzahlung und Leistungsentgelt entsprechend des TVöD
Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes
Bildungs- / Teamtage
individuelle Fort- und Weiterbildungsangebote
30 Tage Jahresurlaub
eine pädagogische Fachberatung
Gesundheitsprävention und –förderung
Betriebsarzt und Betriebliches Eingliederungsmanagement
staatlich anerkannter Abschluss als pädagogische Fachkraft gemäß KiFöG-LSA
pädagogische Fachkompetenz
Kenntnisse des Bildungsprogramms LSA „Bildung elementar: Bildung von Anfang an“
Bereitschaft zur Qualifizierung
professionelles Auftreten gegenüber Eltern und Besuchern der Einrichtung
Nachweis aller erforderlichen Impfungen zur Ausübung des Sozial- und Erziehungsdienstes
gültige Fahrerlaubnis der Klasse B
persönliche Eignung für den öffentlichen Dienst
Bewerbungen Schwerbehinderter und Gleichgestellter werden bei gleicher Eignung und Befähigung begrüßt und nach den gesetzlichen Bestimmungen bevorzugt behandelt. Zur Wahrung Ihrer Interessen teilen Sie uns dies bitte bereits im Anschreiben mit bzw. legen Sie Ihrer Bewerbung einen entsprechenden Nachweis bei.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung an die
Verbandsgemeinde Beetzendorf-Diesdorf, Hauptamt, Marschweg 3 in 38489 Beetzendorf, gern auch per E-Mail an: bewerbung@vg-beetzendorf.de. Auskünfte zu der vorgenannten Stelle erhalten Sie bei Frau Pasche, Personalamt, unter der Telefonnummer: 039000 97-121 oder per E-Mail: k.pasche@vg-beetzendorf.de
Mit der Abgabe Ihrer Bewerbung erklären Sie sich gleichzeitig einverstanden, dass die für das Auswahlverfahren erforderlichen Daten nach den Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Datenschutzgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt gespeichert und verarbeitet werden. Die Daten werden nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist von sechs Monaten nach Bewerbungsristende datenschutzgerecht gelöscht bzw. vernichtet. Kosten, die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, werden nicht erstattet.