Die Verbandsgemeinde Beetzendorf-Diesdorf sucht zum sofortigen Eintritt
In der Kindertagesstätte Ahlum können bis zu 30 Kinder im Alter von 0 Jahren bis zum Schuleintritt betreut werden.
einen Arbeitsvertrag im öffentlichen Dienst
Die Eingruppierung erfolgt nach dem TVöD-SuE. In Abhängigkeit der Kinderzahlen ist die Stelle der Leitung der Kindertagesstätte Ahlum derzeit in Entgeltgruppe S 9 TVöD-SuE eingruppiert.
Link zur Entgelttabelle: https://www.oeffentlichen-dienst.de/entgelttabelle/tvoed-sue.html
Jahressonderzahlung und Leistungsentgelt entsprechend des TVöD
Zusatzversorgung für den öffentlichen Dienst
Förderung Ihrer persönlichen Entwicklung durch gezielte Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
30 Tage Jahresurlaub
eine pädagogische Fachberatung
Gesundheitsprävention und –förderung
Betriebsarzt und Betriebliches Eingliederungsmanagement
Abschluss des Studiums „Leitung von Kindertageseinrichtungen – Kindheitspädagogik“ bzw. ein vergleichbarer Studienabschluss oder Abschluss gem. KiFöG als pädagogische Fachkraft mitlangjähriger Berufserfahrung und entsprechender Zertifizierung
mehrjährige Berufserfahrung im Bereich der Kindertagesbetreuung (mind. 2 Jahre)
eine selbständige und präzise Arbeitsweise, hohe Belastbarkeit, Flexibilität und Führungskompetenz
Kommunikationsfähigkeit
Kenntnisse des Bildungsprogramms LSA „Bildung elementar: Bildung von Anfang an“
soziale Kompetenz und Empathie
Nachweis aller erforderlichen Impfungen zur Ausübung des Sozial- und Erziehungsdienstes
gültige Fahrerlaubnis der Klasse B
persönliche Eignung für den öffentlichen Dienst
Es handelt sich zunächst um eine für 2 Jahre befristete Beschäftigung gemäß § 31 TVöD (Führung auf Probe) mit der Option auf Entfristung.
Schwerbehinderte Bewerber/-innen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Verbandsgemeinde Beetzendorf-Diesdorf, Hauptamt, Marschweg 3 in 38489 Beetzendorf oder per E-Mail: bewerbung@vg-beetzendorf.de
Mit der Abgabe Ihrer Bewerbung erklären Sie sich gleichzeitig einverstanden, dass die für das Auswahlverfahren erforderlichen Daten nach den Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Datenschutzgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt gespeichert und verarbeitet werden. Die Daten werden nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist von sechs Monaten nach Bewerbungsristende datenschutzgerecht gelöscht bzw. vernichtet. Kosten, die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, werden nicht erstattet.