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Der Findling
Ausgabe 3/2026
Aus der Verwaltung
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Aus der Verwaltung

Liebe Leserinnen und Leser,

vielleicht haben Sie es in den letzten Wochen schon in den Medien erfahren – es gibt eine weitere Betrugsmasche. Zumindest wurde in verschiedenen sozialen Netzwerken (WhatsApp, Facebook etc.) auf Zustellbenachrichtigungen von DHL hingewiesen, die einen verdächtigen QR-Code beinhalten würden. Ob und was konkret dahintersteckt, wurde unter anderem von der Verbraucherzentrale sowie der Polizei Niedersachsen geprüft. Im Ergebnis ließ sich feststellen, dass es in diesem konkreten Fall keine Betrugsversuche gegeben hat.

Aus Erfahrung wissen wir, dass solche über die sozialen Medien verbreiteten Nachrichten dazu geeignet sind, Aufmerksamkeit zu erregen. Was durch die Urheber oder Urheberinnen solcher Nachrichten beabsichtigt wird, lässt sich nicht mit Sicherheit sagen. Zumindest besteht aber die Gefahr, dass sich durch derartige Vorgänge andere Personen als Nachahmer versuchen könnten. Denn nach wie vor ist es an der Tagesordnung, dass sich Menschen mit Betrugsabsichten überlegen, wie man entweder an Ihre Daten oder schlimmstenfalls an Ihr Geld gelangen kann. Und dabei werden mittlerweile Internetseiten oder E-Mails so gut aufgebaut, dass nur sehr schwer zu erkennen ist, dass ein Betrugsversuch vorliegt.

So ist kürzlich ein Vorgehen auf der Verkaufsplattform kleinanzeigen.de bekannt geworden, dass diese Professionalität unterstreicht. Hier wurde gegenüber einem Verkäufer eine Kaufabsicht im Chatportal von kleinanzeigen.de mitgeteilt. Weiterhin hat man dieser Person auch mitgeteilt, dass man per PayPal bezahlen möchte, und bat daher darum, dass die entsprechende E-Mail-Adresse des PayPal-Kontos übersendet werden soll. Der Verkäufer ging darauf ein und erhielt nachfolgend eine Nachricht, dass die Bezahlung über die Funktion „Sicher-bezahlen“ erfolgt sei und er eine entsprechende E-Mail erhalten werde. Der Verkäufer erhielt tatsächlich in seinem entsprechenden Postfach eine E-Mail, Absender sei kleinanzeigen.de, mit dem Hinweis, dass der Verkauf bestätigt werde. Er wurde mit dieser E-Mail aufgefordert, zur Überprüfung seiner Kontodaten eine Testüberweisung unter Angabe einer vierstelligen Nummer durchzuführen. Dies tat der Verkäufer und stellte anschließend fest, dass die vierstellige Testnummer ein getarnter Zahlbetrag war, der von seinem Konto abgebucht wurde. Die spätere Überprüfung des Vorgangs durch IT-Experten ergab, dass der Verkäufer aus dem sicheren Chatportal von kleinanzeigen.de weggelockt wurde und die ihm zugestellte E-Mail nicht wirklich von kleinanzeigen.de kam, sondern von den Betrügern. Dabei hat man sich sehr viel Mühe gegeben, die E-Mail in ihrer Gestaltung so gut herzustellen, dass sich beim Empfänger oder der Empfängerin nicht sofort der Verdacht eines Betrugs bemerkbar macht. Hätte sich der Verkäufer die Zeit genommen, die Absenderadresse zu überprüfen, hätte er feststellen können, dass die E-Mail nicht von kleinanzeigen.de versendet worden war und hätte vielleicht den drohenden Betrugsversuch bemerkt. Das hier beschriebene Szenario können Sie sich als Fernsehbeitrag in der ARD-Mediathek ansehen.

Die beiden hier genannten Vorgänge zeigen uns wieder einmal, wie wichtig es ist, alle Überprüfungsmöglichkeiten zu nutzen, um das Risiko, in eine Betrugsfalle zu tappen, zu minimieren oder gar auszuschließen. In Bezug auf Verkaufsportale ist es daher umso wichtiger, sich immer am Grundsatz zu orientieren, entsprechende Chatportale nicht zu verlassen. Diese Portale sind grundsätzlich so aufgebaut, dass die Bezahlungen hier auch erfolgen und alle dafür notwendigen Daten bekannt sind. Jeder Versuch, Sie aus dem Chatportal wegzulocken oder zusätzliche persönliche Daten zu übermitteln, sollte Sie misstrauisch werden lassen. Und in Bezug auf die Benachrichtigungskarte von DHL – hier wird wieder einmal deutlich, dass man nicht jedem QR-Code vertrauen darf und spätestens bei der Aufforderung, persönliche Daten einzugeben, hellhörig werden sollte.

Kurz vor Fertigstellung dieses Berichts bin ich auf eine weitere Betrugsmasche aufmerksam geworden – Kunden der Commerzbank werden E-Mails zugestellt, in denen mitgeteilt wird, dass die Aktivierung der „photoTAN“ zum 20. Februar 2026 abläuft. Mit dieser E-Mail wird ein Aktivierungsbutton angeboten und mitgeteilt, dass bei Nichtbeachtung des Hinweises das Onlinebanking eingeschränkt werden könnte. Auch in diesem Fall ist mittlerweile bekannt, dass es sich um einen betrügerischen Versuch handelt, an Kundendaten zu gelangen.

Derartige E-Mails können auch Kunden und Kundinnen von anderen Banken erreichen. Daher auch hier wieder der Hinweis, dass Sie gut beraten sind, sich derartige E-Mails gut anzusehen und im Zweifelsfall vor einem Aktivwerden Kontakt zu Ihrer Bank aufnehmen sollten.

Sollten Sie Fragen zu diesem oder einem anderen Thema haben, sind wir weiterhin für Sie in unseren Sprechstunden oder telefonisch (03902/93935916) erreichbar.

Jörg Bialas, Polizeihauptmeister