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Der Findling
Ausgabe 4/2024
Aus der Verwaltung
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Aus der Verwaltung

Die Verbandsgemeinde Beetzendorf-Diesdorf hat zum 17.06.2024 die Stelle

einer Reinigungskraft (m/w/d)

für die Kindertagesstätte Beetzendorf

unbefristet zu besetzen.

Es handelt sich um eine Teilzeitstelle (15 Wochenstunden an 5 Arbeitstagen). Die tägliche Unterhaltsreinigung erfolgt –in Zusammenarbeit mit zwei weiteren Reinigungskräften- in den Nachmittags- bzw. Abendstunden. Hinzu kommt die Glas- und Rahmenreinigung der Fenster und Türen bei Bedarf. Im Bedarfsfall kommt bei Abwesenheit einer Reinigungskraft (Urlaub, Krankheit usw.) die erforderliche gegenseitige Vertretung hinzu. Unter Umständen ist im Einzelfall auch die Vertretung der Küchenkraft erforderlich. Die jährliche Grundreinigung der Bodenbeläge erfolgt durch ein externes Reinigungsunternehmen.

Ihr Profil:
  • freundliches Auftreten

  • Eigeninitiative und die Fähigkeit, selbständig zu arbeiten

  • persönliche Eignung für den öffentlichen Dienst (erweitertes Führungszeugnis)

  • Belehrung nach Infektionsschutzgesetz (Gesundheitszeugnis)

  • Nachweis der gültigen Masernschutzimpfungen

Die Vergütung erfolgt nach TVöD in der Entgeltgruppe 1.

Bewerbungen Schwerbehinderter und Gleichgestellter werden bei gleicher Eignung und Befähigung begrüßt und nach den gesetzlichen Bestimmungen bevorzugt behandelt. Zur Wahrung Ihrer Interessen teilen Sie uns dies bitte bereits im Anschreiben mit bzw. legen Sie Ihrer Bewerbung einen entsprechenden Nachweis bei.

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung an die

Verbandsgemeinde Beetzendorf-Diesdorf, Hauptamt, Marschweg 3 in 38489 Beetzendorf, gern auch per E-Mail an: bewerbung@vg-beetzendorf.de. Auskünfte zu der vorgenannten Stelle erhalten Sie bei Frau Pasche, Personalamt, unter der Telefonnummer: 039000 97-121 oder per E-Mail: k.pasche@vg-beetzendorf.de

Mit der Abgabe Ihrer Bewerbung erklären Sie sich gleichzeitig einverstanden, dass die für das Auswahlverfahren erforderlichen Daten nach den Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Datenschutzgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt gespeichert und verarbeitet werden. Die Daten werden nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist von sechs Monaten nach Bewerbungsristende datenschutzgerecht gelöscht bzw. vernichtet. Kosten, die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, werden nicht erstattet.

Seidel
Verbandsgemeindebürgermeisterin