Liebe Leserinnen und Leser, die fortschreitende Digitalisierung hat in der Vergangenheit bereits dazu geführt, dass es die AusweisApp als Anwendung auf einem Smartphone gibt. Mit dieser kann man sich bereits in vielen Kommunen unserer Bundesländer digital ummelden. Auch kann die App bereits genutzt werden, um z.B. Kraftfahrzeuge online an- oder abzumelden. Bei unseren täglichen Verkehrskontrollen kommt es immer wieder vor, dass angetroffene Fahrer oder Fahrerinnen ihren Führerschein nicht vorzeigen können, weil sie ihn nicht bei sich haben. Hierzu werden uns dann die unterschiedlichsten Gründe, Angst vor Verlust bis hin zu Umständen, dass die Geldbörse mit dem Führerschein in einem anderen Auto liegt, genannt. Hin und wieder kommt es auch vor, dass jemand uns seinen Führerschein als auf dem Smartphone gespeichertes Foto vorzeigt. Dies ist zwar nicht im Sinne der Fahrerlaubnisverordnung (FeV), kann aber bei einer Polizeikontrolle zumindest anfänglich dazu beitragen, seine Identität nachzuweisen und bestenfalls einen ersten Hinweis auf den Besitz entsprechender Fahrerlaubnisklassen zu geben. Jetzt werden einige von Ihnen vielleicht fragen, ob es dafür nicht auch eine App gibt? Schließlich kann man, sofern es einem wichtig ist, nahezu sein ganzes Leben mit Apps organisieren. Die eben aufgeworfene Frage muss ich aktuell mit „nein“ beantworten. Derzeit gibt es keine von den Behörden zugelassene App, mit der der tatsächliche Besitz einer Fahrerlaubnis nachgewiesen werden kann. Aber es tut sich etwas! Vor wenigen Tagen habe ich auf der Homepage einer weithin bekannten Tageszeitung einen Artikel gelesen, der sich mit diesem Thema beschäftigte. Demnach arbeiten das zuständige Ministerium, das Kraftfahrtbundesamt und die Bundesdruckerei an einer entsprechenden Umsetzung. Dazu soll es ab April auch eine Pilotphase mit einem eng umgrenzten Personenkreis geben. Schließlich muss bei einer Polizeikontrolle eindeutig feststellbar sein, ob die kontrollierte Person zu diesem Zeitpunkt tatsächlich fahren darf und es kein Verbot, z.B. wegen einem Fahrverbot von einem oder mehreren Monaten, gibt. Dafür bedarf es entsprechender Datenübertragungen, die zielgenau und sicher in der digitalen Welt funktionieren müssen.
Warum greife ich das Thema aber noch auf? Bei unseren Verkehrskontrollen werden wir mitunter auch damit konfrontiert, dass uns Farbkopien der mitzuführenden Dokumente, also Führerschein und Zulassungsbescheinigung Teil 1 oder allgemeine Betriebserlaubnisse sowie Versicherungsnachweise zu Versicherungskennzeichen, ausgehändigt werden. Derartige Kopien stellen keinen gleichwertigen Ersatz der Originaldokumente dar und werden im Regelfall anlässlich einer Polizeikontrolle nicht anerkannt. Hier müssen Sie damit rechnen, dass die Polizistinnen und Polizisten weiterführende Überprüfungen vor Ort und Maßnahmen, wie eine nachträgliche Vorlage des Originals bei einer Polizeidienststelle, einleiten. Auch kann das Aussprechen eines Verwarngeldes erfolgen.
Bei dieser Gelegenheit möchte ich Sie auch noch auf die Umtauschpflicht der Führerscheine hinweisen. Hiervon, auch das zeigt sich bei unseren Kontrollen immer wieder, sind auch Personen betroffen, die im Zusammenhang mit der ersten Einführung des Kartenführerscheins von 1999 bis 2013 ein entsprechendes Dokument erhalten haben. Diese Dokumente sind je nach Ausstellungsjahr bis zum 19.01.2033 umzutauschen. Entsprechende Hinweise, wann Sie davon betroffen sind, können Sie bei den Fahrerlaubnisbehörden bekommen.
Sollten Sie Fragen zu diesem oder einem anderen Thema haben, können Sie uns wie gewohnt persönlich, telefonisch unter 03902/93935916 oder während unserer Bürgersprechstunden in Beetzendorf sowie Diesdorf, jeweils im Rathaus, ansprechen.