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Der Findling
Ausgabe 4/2025
Aus der Verwaltung
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Aus der Verwaltung

Bereits in der Dezember 2024 Ausgabe des Findlings haben wir über den Ablauf sowie allgemeine Informationen zur Grundsteuerreform informiert.

Wir möchten Ihnen weiterhin einen Einblick zum aktuellen Stand ermöglichen.

Noch immer werden die Grundsteuermessbescheide, welche nach wie vor täglich vom Finanzamt eingehen, im Steueramt der Verbandsgemeinde Beetzendorf-Diesdorf erfasst. Sobald die Erfassung nahezu vollständig ist, können die Grundsteuerbescheide für das Jahr 2025 verschickt werden. Auch nach dem Versand ist es möglich, dass beispielsweise Korrekturbescheide vom Finanzamt eingehen. In diesem Fall erhalten Sie zu einem späteren Zeitpunkt natürlich geänderte Grundsteuerbescheide.

Die Gemeinderäte aller Mitgliedsgemeinden haben in den vergangenen Monaten über die Hebesätze ab dem 01.01.2025 Beschlüsse gefasst. Die entsprechenden Hebesatzsatzungen können Sie auf der Homepage www.beetzendorf-diesdorf.de einsehen. Diese Hebesatzsatzungen sind maßgebliche Grundlage für die Versendung der Grundsteuerbescheide ab dem Jahr 2025. Wann Sie Ihren Grundsteuerbescheid erwarten können, steht derzeit noch nicht fest.

Wir bitten Sie weiterhin Ihre Zahlung erst nach Erhalt des neuen Grundsteuerbescheides zu leisten.

Nachfolgend sehen Sie ein Prüfschema, welches das Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt per Pressemitteilung vom 02.01.2025 veröffentlicht hat.

Sobald Ihnen Ihr Grundsteuerbescheid vorliegt und Sie Zweifel an der Richtigkeit des Bescheides haben, können Sie dem Prüfschema wichtige Hinweise zum weiteren Vorgehen entnehmen.

Steueramt