Stellenausschreibung
Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt
einen Sachbearbeiter (m/w/d)
für die Beiträge der Unterhaltungsverbände in der Kämmerei/Kasse
zur unbefristeten Einstellung in Vollzeit (39 Wochenstunden)
Ihre Aufgaben sind insbesondere:
- Überprüfung der Beitragsrechnungen der Unterhaltungsverbände
- Kontierung der Beitragsrechnungen an die Verbände
- Umlage der Beiträge, die der Verbandsgemeinde Beetzendorf-Diesdorf aus ihren gesetzlichen Mitgliedschaften in den Unterhaltungsverbänden entstehen, einschließlich der durch die Umlage entstehenden Verwaltungskosten, auf die Umlageschuldner (Erhebung als Flächen- und Erschwernisumlage) auf Grundlage der Satzung der Verbandsgemeinde zur Umlage der Verbandsbeiträge der Unterhaltungsverbände „Jeetze“, „Milde Biese“ und „Obere Ohre“
- Festsetzung der Flächen- und Erschwernisumlagen im Beitragsbescheid, Übergabe und Sollstellung im Kassenprogramm
- Eigentums- und Adressangaben der Umlageschuldner überprüfen und fortschreiben (Stammdatenpflege im Fach- und Kassenprogramm)
- Einholen erforderlicher Auskünfte der Umlagepflichtigen
- Erteilung von mündlichen, schriftlichen und telefonischen Auskünften zu den Beitragsbescheiden
- Widersprüche bearbeiten und Entscheidung unterschriftsreif vorbereiten
- Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten im Rahmen der Satzung zur Umlage der Verbandsbeiträge
- Mitwirkung bei der Aufstellung der Satzung der Verbandsgemeinde Beetzendorf-Diesdorf zur Umlage der Verbandsbeiträge
- Vorbereitung von Beschlüssen für politische Gremien und im Bedarfsfall Teilnahme an den Sitzungen der Gremien
- Grundsätzliche Arbeiten wie wöchentliche Verarbeitung der Adressen aus den Daten Einwohnermeldeamt – Kassen-/Buchungsprogramm
- Protokolldienst
Eine Änderung der Aufgabenzuweisung bleibt ausdrücklich vorbehalten.
Wir bieten Ihnen:
- eine vielseitige, anspruchsvolle und abwechslungsreiche Aufgabe
- bei Erfüllung der persönlichen und tariflichen Voraussetzungen eine Eingruppierung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst für den Bereich Verwaltung bis zur Entgeltgruppe 8, eine Jahressonderzahlung, eine leistungsorientierte Bezahlung nach TVöD sowie eine betriebliche Altersversorgung
- gezielte Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
- 30 Tage Jahresurlaub
- ein betriebliches Gesundheitsmanagement
- Flexibler Dienstort (Beetzendorf oder Diesdorf) – Berücksichtigung der Präferenz der Bewerberin bzw. des Bewerbers im Rahmen der organisatorischen Möglichkeiten
Sie bringen mit:
- eine abgeschlossene Ausbildung zur/m Verwaltungsfachangestellten, Abschluss B-I-Lehrgang, oder eine abgeschlossene adäquate Ausbildung im Bereich des Finanzwesens
- wünschenswert sind berufliche Vorerfahrungszeiten mit Bezug zum o. g. Aufgabenbereich
- Kenntnisse der einschlägigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften
- Verantwortungsbewusstsein, Belastbarkeit und Flexibilität
- eine selbstständige, ergebnisorientierte und strukturierte Arbeitsweise
- eine sehr gute mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit
- die Bereitschaft zur Teilnahme an abendlichen Sitzungen der politischen Entscheidungsgremien im Bedarfsfall
- einen Führerschein der Klasse B
- die persönliche Eignung für den öffentlichen Dienst
Bewerbungen Schwerbehinderter und Gleichgestellter werden bei gleicher Eignung und Befähigung begrüßt und nach den gesetzlichen Bestimmungen bevorzugt behandelt. Zur Wahrung Ihrer Interessen teilen Sie uns dies bitte bereits im Anschreiben mit bzw. legen Sie Ihrer Bewerbung einen entsprechenden Nachweis bei.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung mit allen erforderlichen Unterlagen bis zum 05.04.2026 an die
Verbandsgemeinde Beetzendorf-Diesdorf, Hauptamt, Marschweg 3 in 38489 Beetzendorf, gern auch per E-Mail an: bewerbung@vg-beetzendorf.de.
Für fachliche Auskünfte zur Stelle steht Herr A. Schulz (Tel. 039000 97-210, E-Mail: ax.schulz@vg-beetzendorf.de) und für personalrechtliche Auskünfte Frau Pasche (Tel. 039000 97-121, E-Mail: k.pasche@vg-beetzendorf.de) gern zur Verfügung.
Mit der Abgabe Ihrer Bewerbung erklären Sie sich gleichzeitig einverstanden, dass die für das Auswahlverfahren erforderlichen Daten nach den Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Datenschutzgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt gespeichert und verarbeitet werden. Die Daten werden nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist von vier Monaten nach Bewerbungsfristende datenschutzgerecht gelöscht bzw. vernichtet. Kosten, die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, werden nicht erstattet.
gez. Seidel
Verbandsgemeindebürgermeisterin