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Der Findling
Ausgabe 5/2024
Aus der Verwaltung
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Kommunale Abgaben zum 15.05.2024

Zum 15.05.2024 ist die Zahlung für das 2. Quartal der kommunalen Abgaben für das Jahr 2024 fällig.

Bitte denken Sie an die Zahlung zum 15.05.2024. Die Höhe des Betrages können Sie dem zuletzt erteilten Grundsteuerbescheid entnehmen.

Haben Sie das Lastschriftmandat bereits erteilt, wird die Forderung zu der Fälligkeit abgebucht.

Damit Sie keine Zahlungen vergessen, ist es möglich ein Lastschriftmandat für die Abbuchung zu erteilen. Das Formular finden Sie auf der Startseite unserer Website www.beetzendorf-diesdorf.de unter Verwaltung/Formulare/Steuern

Falls Sie Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne unter den Telefonnummern 039000 97-213 und 039000 97-214 zur Verfügung. Sie können auch gerne per E-Mail an steueramt@vg-beetzendorf.de Kontakt zu uns aufnehmen.

Ihr Steueramt