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Der Findling
Ausgabe 5/2024
Aus der Verwaltung
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Aus der Verwaltung

An-, Ab- und Ummeldung der Hunde

Ab sofort ist das Ordnungsamt für die An-, Ab- und Ummeldung zuständig. Alle Hundehalter können sich bei Fragen und Anliegen an Herrn Berg wenden.

Zusätzlich machen wir darauf aufmerksam, dass weiterhin alle Hunde gemäß dem Gesetz zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren (Hundegesetz - HundeG LSA) und den Satzungen über die Erhebung einer Hundesteuer unserer Mitgliedsgemeinden an-, ab- und umzumelden sind. Die Meldefrist beträgt grundsätzlich 14 Tage.

Eine Aktualisierung der Daten (Ab- und anschließende Neuanmeldung) ist auch bei einem Wechsel des Hundes zwingend erforderlich.

Gemäß gesetzlicher Vorgaben werden die Informationen des Hundes und seines Halters im Zentralen Hunderegister des Landes Sachsen-Anhalt erfasst und gespeichert.

gez. Hecht
Sachgebietsleiter Ordnungsamt