Arbeitgeber:
Verbandsgemeinde Beetzendorf-Diesdorf
Arbeitszeit:
Nach Bedarf (auf Abruf), flexible Einsatzzeiten
Beginn:
Ab sofort / nach Vereinbarung
Reinigung und Pflege der Räumlichkeiten in den Kindertageseinrichtungen (Gruppenräume, Sanitärbereiche, Flure etc.) und Grundschulen, in denen eigenes Personal eingesetzt ist
Sicherstellung von Sauberkeit und Hygiene gemäß den geltenden Vorschriften
Auffüllen von Hygiene- und Verbrauchsmaterialien (z. B. Seife, Papierhandtücher)
Übernahme von Vertretungseinsätzen bei kurzfristigen Ausfällen (z. B. Krankheit, Urlaub)
Erfahrung im Reinigungsbereich, vorzugsweise in öffentlichen Einrichtungen, wünschenswert
Zuverlässigkeit, Flexibilität und selbstständige Arbeitsweise
Verantwortungsbewusstsein und Sorgfalt
Freundlicher Umgang und Sensibilität im Umfeld von Kindern
Bereitschaft zu kurzfristigen Einsätzen innerhalb der Einrichtungen der Verbandsgemeinde
Persönliche Eignung für den öffentlichen Dienst (erweitertes Führungszeugnis wird bei Einstellung angefordert)
Nachweis von 2 Masernimpfungen bzw. Nachweis einer bestehenden Immunität (wird bei Einstellung angefordert)
Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B
Die Stelle eignet sich besonders für Personen, die flexibel arbeiten möchten, z. B. als Nebenjob oder zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung mit allen erforderlichen Unterlagen an die
Verbandsgemeinde Beetzendorf-Diesdorf, Hauptamt, Marschweg 3 in 38489 Beetzendorf, gern auch per E-Mail an: bewerbung@vg-beetzendorf.de.
Für Auskünfte zur Stelle steht Frau Pasche (Tel. 039000 97-121, E-Mail: k.pasche@vg-beetzendorf.de) gern zur Verfügung.
Mit der Abgabe Ihrer Bewerbung erklären Sie sich gleichzeitig einverstanden, dass die für das Auswahlverfahren erforderlichen Daten nach den Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Datenschutzgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt gespeichert und verarbeitet werden. Die Daten werden nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist von sechs Monaten nach Bewerbungsfristende datenschutzgerecht gelöscht bzw. vernichtet. Kosten, die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, werden nicht erstattet.