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Der Findling
Ausgabe 7/2025
Aus der Verwaltung
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Aus der Verwaltung

Betrüger geben nicht auf!

Liebe Leserinnen und Leser, wer kennt sie nicht, die Erzählungen von Angehörigen, Bekannten oder Freunden, dass man betrügerische Nachrichten erhalten hat. Leider müssen wir feststellen, dass sich die Betrugsmaschen im Zusammenhang mit Onlinezahldiensten immer wieder bemerkbar machen. Die dahintersteckenden Gruppen von professionell agierenden Personen lassen sich nicht davon abhalten, immer wieder einmal schon bekannte oder angepasste Versionen ihrer Betrugsversuche breit zu streuen. Dabei werden immer wieder heute genutzte Kommunikationswege via SMS, E-Mail oder anderer bei Onlinezahldienstleistern hinterlegter Kommunikationsmöglichkeiten genutzt.

Aktuell gibt es seitens der Sparkassenverbände Hinweise, dass über SMS Nachrichten versandt werden, dass eine ablaufende Registrierung bei der App „S-pushTAN 2.0“ vorliegt und man einem Internetlink folgen soll. Das was bei Betätigung des Internetlinks folgt, ist weithin bekannt – es werden all ihre Daten erfragt, die im Zusammenhang mit dem Onlinebanking stehen. Ziel der Betrüger und Betrügerinnen ist es, mit fingierten Telefonanrufen – Vorsicht! Es werden bei Ihnen tatsächlich bekannte Telefonnummern der Sparkasse angezeigt. - Sie dazu zu bringen, ein von den Betrügern genutztes Endgerät als vertrauenswürdig einzustufen oder mittels TAN-Bestätigung eine Überweisung zu bestätigen.

Aktuell sind auch Firmen, die ihre Onlinezahlungen mittels PC und einem Internetbrowser tätigen, gefährdet. Hier werden zunächst nicht erkennbare Schadprogramme auf ihrem PC installiert. Sobald dann eine Onlinezahlung durchgeführt wird, tauscht das Programm die eigentliche IBAN des Empfängers gegen eine IBAN der Täter aus. Dies soll aber erkennbar werden, sobald der TAN-Generator oder die pushTAN-App für die beabsichtigte Zahlung aktiviert wird. Bei den hier erkennbaren Datensätzen sollte unbedingt noch einmal die IBAN des Empfängerkontos überprüft werden, da hier der Austausch der IBAN erkennbar wird.

Auch Nutzer und Nutzerinnen des Zahldienstleisters PayPal sind aktuell wieder Ziel der Betrüger und Betrügerinnen. Hier wird einem mitgeteilt, dass man versehentlich eine Geldzahlung erhalten hat und es wird um Rückzahlung via „Freunde und Familie“ gebeten. Wer dem folgt, wird sein Geld unwiederbringlich verlieren, denn die Betrüger werden zwischenzeitlich eine zulässige Rückforderung der irrtümlichen Zahlung bei PayPal veranlassen. Sie erhalten also nicht nur die irrtümlich an PayPal-Kunden gezahlte Geldsumme, sondern auch die via „Familie und Freunde“ angestoßene Zahlung. PayPal rät hier erneut, dass die Zahlung via „Familie und Freunde“ nur benutzt werden soll, wenn es sich um eine vertrauenswürdige Person handelt. Sollte auf dem PayPal-Konto tatsächlich ein irrtümlicher Zahlungseingang sein, kann man diesen innerhalb dieses Transaktionsvorgangs über „Rückzahlung senden“ zurückgeben.

Zusammenfassend können wir also wieder einmal nur unsere Ratschläge erneuern, dass Sie im Zusammenhang mit Onlinezahlungen besser zwei- oder dreimal hinschauen sollten, wer hier von Ihnen Geld fordert oder wohin berechtigte Zahlungen tatsächlich fließen werden. Insbesondere auch die schnellen Wege via Fotoscan einer Rechnung oder QR-Code sollten Sie unbedingt vor Bestätigung der Zahlung noch einmal auf Richtigkeit der erfassten Daten überprüfen.

Sollten Sie Fragen zu diesem oder einem anderen Thema haben, sind wir auch in den kommenden Wochen der Urlaubs- und Ferienphase werktags unter 03902/939359-16 erreichbar.

Ich wünsche Ihnen erholsame Ferien- und Urlaubstage.
Ihr Polizeihauptmeister Jörg Bialas