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Der Findling
Ausgabe 8/2025
Aus der Verwaltung
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Aus der Verwaltung

Liebe Leserinnen und Leser,

alljährlich gibt es zum Ende der Sommerferien in vielen Familien die Einschulung zu feiern. Für viele Kinder beginnt ein neuer Lebensabschnitt. Dieser Lebensabschnitt ist von vielen neuen Dingen geprägt, zu denen auch das richtige Verhalten im Straßenverkehr anlässlich des Schulweges gehört.

Nicht nur die Kinder und ihre Familien, sondern auch wir als Polizei sowie die Schulen sind daran interessiert, dass der zukünftige Schulweg mit größtmöglicher Sicherheit von den Kindern gemeistert wird. Da wir als Polizei nicht jeden Morgen gleichzeitig an allen Schulen unterwegs sein können, gilt es, dass alle mit ihrem Verhalten, egal ob motorisiert, per Drahtesel oder zu Fuß, dazu beitragen sollten, dass der Schulweg für die Kinder sicher ist.

Daher einige Tipps:
  • Sorgen Sie dafür, dass die Kinder oder Sie gemeinsam rechtzeitig mit ihnen das Haus verlassen.
  • Achten Sie insbesondere von etwa Ende Oktober bis Anfang April auf eine weithin gut erkennbare Kleidung, durch das Tragen von Warnwesten und entsprechenden Überziehhüllen der Schulranzen.
  • Üben Sie mit den Kindern den Schulweg und lassen Sie größere Kinder lernen, den Weg allein oder in einer Gruppe zu meistern.
  • Wechseln Sie bitte nicht unmittelbar in Kreuzungsbereichen die Straßenseite.
  • Seien Sie mit ihrem richtigen Verhalten im Straßenverkehr Vorbild.
  • Parken Sie ihre KFZ nur in den dafür vorgesehenen Bereichen - das Halten und Parken unmittelbar vor den Eingangsbereichen behindert insbesondere zu Fuß gehende Kinder.
  • Verringern Sie Ihre Fahrgeschwindigkeit deutlich im Bereich von Schulen und überall dort, wo das Gefahrenzeichen „Achtung! Kinder“ steht.
  • Nur Kinder bis 10 Jahre gehören mit dem Fahrrad auf den Gehweg - größere Kinder und Erwachsene müssen die Straße benutzen, wenn kein Radweg vorhanden ist.
  • Benutzen Sie auch bei wechselnden KFZ geeignete Kindersitze - Kinder bis zum 12. Geburtstag oder einer Größe bis 1,5m müssen auf/in Kindersitzen mitgenommen werden.
  • Busse, die erkennbar die Haltestelle verlassen wollen, haben Vorrang - ihnen muss das Einordnen ermöglicht werden.
  • In Haltestellen stehende Busse mit eingeschaltetem Warnblinklicht dürfen nicht überholt werden - halten Sie an, bis sich der Bus wieder einordnet.
  • Rechnen Sie immer damit, dass Kinder plötzlich auf die Fahrbahn treten.
  • Achten Sie darauf, gekennzeichnete Feuerwehrzufahrten freizuhalten.

Diese Aufzählung ließe sich noch um einige Hinweise erweitern und soll Ihnen eine erste Unterstützung bieten.

Worauf werden wir in den kommenden Wochen besonders achten? Grundsätzlich sind wir daran interessiert, dass die Kinder die letzten Meter zum Schulhof sicher erreichen und der Busverkehr ungehindert an- und abfahren kann.

Vermeiden Sie es daher, sofern Sie selbst mit dem Auto die Schulbereiche aufsuchen, auf Gehwegen oder im Bereich von Haltestellen und Schulhofzugängen zu Halten oder zu Parken. Ebenso werden wir auf die Einhaltung der Gurt- und Kindersitzpflicht achten, aber auch gezielt erkennbare technische Mängel an Fahrzeugen, wie eine intakte Beleuchtungseinrichtung, ansprechen. Entsprechend von uns festgestellte Verstöße könnten, je nach Einzelfall, eine Ahndung im Sinne der StVO nach sich ziehen.

Sollten Sie Fragen zu diesem oder anderen Themen haben, sind wir wochentags unter 03902/939359-16 erreichbar. In jedem Fall gilt, tragen sie bitte das Anliegen der sicheren Schulwege in Ihren Familien und bei Freunden weiter.

Jörg Bialas, Polizeihauptmeister