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Der Findling
Ausgabe 9/2024
Aus der Verwaltung
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Aus der Verwaltung

Liebe Leserinnen und Leser, die fortschreitende Digitalisierung unseres Lebens ist mittlerweile so umfassend geworden, dass bestimmte Dienstleistungen nur noch über das Internet gebucht oder gekauft werden können. Der Weg der Bezahlung erfolgt in diesen Fällen ebenfalls schnell mit wenigen Klicks im Internet. In den letzten Monaten sind bei mir Betrugsanzeigen im Zusammenhang mit der Bezahlfunktion PayPal-Freunde erstattet worden. Was war passiert? Auf der Suche nach Eintrittskarten für ein besonders interessantes Fußballspiel namhafter Fußballclubs der Bundesliga bzw. für ein Musikevent einer erfolgreichen Sängerin sind die Opfer beim Verkaufsportal „kleinanzeigen.de“ fündig geworden. Zwischen den Verkäufern und unseren Opfern herrschte schnell Einigkeit über den Kauf. Leider ließen sich unsere Opfer in diesem Zusammenhang auf den Deal ein, die Bezahlung per PayPal-Freunde vorzunehmen. Die Vorfreude auf die Karten währte leider nur wenige Tage, da die Eintrittskarten nicht wie versprochen auf dem Postweg ankamen. Unsere Opfer versuchten dann mit den Verkäufern in Kontakt zu treten und mussten letztendlich erkennen, betrogen worden zu sein. Völlig richtig wandten sie sich dann an uns, um Strafanzeige zu erstatten. Ob es hier am Ende immer zu einem Ermittlungserfolg kommt und die Täter oder Täterinnen zur Verantwortung gezogen werden können, hängt davon ab, wie organisiert diese Menschen handeln. Polizeiliche Ermittlungen haben hier in der Vergangenheit gezeigt, dass diese Täterkreise bewusst alles dafür tun, ihre wahre Identität zu verschleiern. Gelingt ihnen das, gibt es auch keine Möglichkeit mehr, das verloren gegangene Geld erstattet zu bekommen.

Das Bezahlen mit der Option PayPal-Freunde ist vom Zahlungsdienstleister PayPal ausschließlich dafür eingerichtet worden, dass wir ohne weitere Gebühren Geld an diejenigen Menschen senden können, die wir wirklich kennen und zu unseren Freunden zählen. Bei allen anderen Personen sollten Sie auf diese Bezahlmöglichkeit verzichten! Wer ein reines Gewissen hat, wird Ihnen nicht widersprechen, wenn Sie den von PayPal abgesicherten Weg mit Käuferschutz benutzen. Hier entstehen nur für den Verkäufer oder die Verkäuferin Gebühren. Und sind wir doch einmal ehrlich – ja es mag bedauerlich sein, wenn jemand Karten für ein tolles Event nicht nutzen kann, weil etwas dazwischengekommen ist. Aber die Karten abzüglich der Gebühr weiterzugeben ist immer noch besser als der vollständige Verlust, weil ich die Karten verfallen lassen muss.

Wie können Sie sich also vor Schaden schützen? Wie schon geschrieben, bestehen Sie auf dem für Sie sicheren Weg der Bezahlung. Jeder Versuch, Sie davon abbringen zu wollen, sollte Sie hellhörig werden lassen. Fragen Sie nach Bildern, auf denen die Eintrittskarten oder andere zu erwerbende Dinge im Zusammenhang mit einem tagesaktuellen Datum einer Zeitung oder ähnlichen Gegenständen mit nicht manipulierbaren Datumsangaben zu sehen sind. Sollte der Verkäufer oder die Verkäuferin in der Region wohnen, könnten Sie sich auch zur Selbstabholung entscheiden. Vergleichen Sie die Preise mit den sonst üblichen Preisangaben. Besonders günstige Angebote sollten Sie ebenfalls stutzig machen, denn niemand hat etwas zu verschenken. Wer nichts zu verbergen hat, wird Ihren Wünschen zur Absicherung des Kaufs nachkommen.

Sollten Sie zu diesem oder anderen Themen Fragen haben, können Sie uns unter 03902/93935916 ansprechen.

Ihr Polizeihauptmeister Jörg Bialas