Bei den nachstehend aufgeführten Grabstellen ist die Grabumrandung nicht korrekt hergestellt worden. Des Weiteren werden sie nicht mehr gepflegt. Hinterbliebene werden hiermit letztmalig aufgefordert, sich ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung innerhalb von 4 Wochen bei der Friedhofsverwaltung der Verbandsgemeinde Beetzendorf-Diesdorf, Zimmer 126, Marschweg 3, 38489 Beetzendorf, zu melden. Gemäß § 23 Nr. 6 der derzeit gültigen Friedhofssatzung der Gemeinde Dähre werden die Grabstätten eingeebnet, falls dieser Aufforderung nicht nachgekommen wird. Vorhandene Grabmale, Einfassungen usw. werden entfernt und gehen entschädigungslos in das Eigentum der Gemeinde Dähre über. Das noch bestehende Nutzungsrecht geht ebenfalls entschädigungslos an die Gemeinde Dähre zurück.
Friedhof Markau Verstorbene: Irmgard Kühnel
Friedhof Bonese Verstorbener: Fred Munzke
Bei Rückfragen steht Ihnen die Friedhofsverwaltung unter der Rufnummer 039000/97-287 zur Verfügung.