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Mitteilungsblatt der Samtgemeinde Flotwedel
Ausgabe 10/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Über die Erhaltungs- und Gestaltungssatzung im historischen Kernbereich der Gemeinde Eicklingen (Groß Eicklingen)

Gemeinde Eicklingen
- Der Bürgermeister -

Bekanntmachung über die Erhaltungs- und Gestaltungssatzung

im historischen Kernbereich der Gemeinde Eicklingen (Groß Eicklingen)

Gemeinde Eicklingen, Samtgemeinde Flotwedel

Der Rat der Gemeinde Eicklingen hat in seiner Sitzung am 26.06.2023 die Aufstellung einer Erhaltungssatzung gem. § 172 BauGB und einer Gestaltungssatzung gem. § 84 Abs. 3 Niedersächsische Bauordnung (NBauO) für den historischen Kernbereich der Gemeinde Eicklingen (Groß Eicklingen) beschlossen.

Plangeltungsbereich:

Der Geltungsbereich orientiert sich am historisch gewachsenen Ortskern, welcher entlang folgender Straßenzüge verortet werden kann: Dorfstraße, Mühlenweg, Höfnerwinkel und Sandlinger Straße, Amtshofstraße. Der Geltungsbereich ist nachfolgend dargestellt (unmaßstäblich)

Planungsziele:

Der in den Jahrhunderten entstandene Dorfkern Eicklingens verlangt bei seiner baulichen Fortentwicklung Rücksicht auf die gewachsenen Dorfstrukturen, auf den größtenteils historischen Baubestand einschließlich seiner Maßstäblichkeit, auf ortsbezogene Gestaltungsmerkmale und überlieferte Gestaltungsprinzipien. Die dörfliche Atmosphäre soll Eicklingen auch zukünftig prägen. Durch die Erhaltungs- und Gestaltungssatzung werden Anforderungen an die Gestaltung baulicher Anlagen gestellt, die insbesondere verhindern sollen, dass sich Neubauten nicht an das Ortsbild anpassen und den historischen Dorfkern optisch stören. Die Vorschriften sollen aber auch bei Veränderungen und Sanierungen an Bestandsgebäuden in Kraft treten. Es sollen folglich die wesentlichen Gestaltungselemente und Materialien vorgegeben werden, die für die Einfügung in das Ortsbild Eicklingens von Bedeutung sind.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB BauGB wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.

Der Vorentwurf mit der Begründung wird in der Zeit vom

30.04.2025 bis 02.06.2025 (einschließlich)

auf der Internetseite der Samtgemeinde Flotwedel https://www.flotwedel.de/wirtschaft-bauen/bauen-wohnen/bauleitplaene-im-verfahren/ veröffentlicht.

Zusätzlich liegen die Unterlagen im oben genannten Zeitraum im Rathaus der Samtgemeinde Flotwedel, Fachbereich Planen und Bauen, Am Alten Bahnhof 3 in 29342 Wienhausen während der Öffnungszeiten (Dienstag von 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr, übrige Tage nach Terminvergabe) zur Einsichtnahme aus.

Innerhalb der o. g. Veröffentlichungsfrist können Einwände bei der Gemeinde (vorzugsweise per E-Mail unter bauleitplanung@flotwedel.de) vorgebracht werden.

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1 c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Verfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über die Örtliche Bauvorschrift unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde Leiferde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Örtlichen Bauvorschrift nicht von Bedeutung ist.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit der Datenschutzgrundverordnung (Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e) und dem Niedersächsischen Datenschutzgesetz (NDSG).

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem „Datenschutzhinweis Bauleitplanung“.

Eicklingen, den 29.04.2025
Gemeinde Eicklingen
Jörn Schepelmann
Bürgermeister