Der Samtgemeindebürgermeister
In den letzten Jahren sind Eichenprozessionsspinner ein großes Problem im Frühling und in der sommerlichen Zeit geworden. Die Klimaerwärmung hat hierzu sicherlich ihren Teil hierzu beigetragen. Die Raupen sind bis zu ca. 4 cm lang und behaart. Sie halten sich am Stamm von Eichen auf und fressen die Blätter der Eichen. Die Fraß-Periode erstreckt sich dabei bis in den Juli. Danach bilden sie „Raupennester“ und durchlaufen dann die sogenannten „Larvenstadien“. Sie „verpuppen“ sich. Die Bäume verkraften dies in der Regel.
Die Gift- und Brennhaare der Tierchen sind mit Stacheln versehen, welche bei Hautkontakt mit Menschen Hautrötungen, Schwellungen, schmerzhafte brenn- und Juckreize sowie Schleimhautreizungen hervorrufen können. Es kann sogar bei disponierten Personen zu Asthmaanfällen oder einem Allergieschock kommen. Also: Lebensgefahr kann angesagt sein. Bei der Verpuppung kann der Wind die Eichenprozessionsspinner mit den Härchen verbreiten.
• Die Eichenprozessionsspinner treten regelmäßig nur an Eichen auf.
• Bevorzugt sind Einzelbäume und Waldränder.
In der Regel werden bei Feststellung eines Befalls folgende Maßnahmen, je nach Sachlage, getroffen:
• mechanische Entfernung unter Tragen einer Vollausrüstung durch Bauhof/Privatfirmen
• Besprühung im Frühstadium im Wald durch Forstämter
• Melden Sie unverzüglich bei Bekanntwerden dieses Zustands Ihre örtliche Ordnungsbehörde bzw. im Waldbereich das Forstamt.
• Berühren Sie die Raupennester nicht. Halten Sie andere Personen von den Nestern fern, bis sie beseitigt sind.
• Die Haare der Larvenhäute behalten ihre Giftwirkung über Jahre, deshalb auch alte Raupennester nicht berühren.
• Beachten Sie, dass sowohl von lebenden Raupen wie auch von den Larvenhäuten eine Gefahr ausgeht.
• Keine Nester aus Neugierde zerpflücken.
Für das Einzugsgebiet der Samtgemeinde Flotwedel
• ist die Samtgemeinde dann zuständig, wenn öffentliche Bereiche wie Spielplätze, Verkehrsgrünanlagen, Parkanlagen, Gehwege und Straßen betroffen sind. Es sind dann die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz der Allgemeinheit zu veranlassen.
• Bei befallenen Eichen auf privaten Grundstücken ist der Eigentümer zur Entfernung selbst verantwortlich.
• Sollte der öffentliche Raum sowie auch das Privatgrundstück betroffen sein, so ist eine Einzelfallentscheidung zu treffen.
• Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an das
Ordnungsamt der Samtgemeinde Flotwedel unter 05149-18110 oder per E-Mail an info@flotwedel.de