Am 15.08.2024 sind die Grundsteuer A+B, Straßenreinigungsgebühr, Gewerbesteuer, Hundesteuer und Vergnügungssteuer fällig. Bitte denken Sie an die rechtzeitige Überweisung der Steuern, um Mahnungen und dadurch entstehende Kosten zu vermeiden.
Bedenken Sie bitte die neuen Betragshöhen in der Gemeinde Wienhausen (Grundsteuer).
Sollten Sie Fragen zur Steuerfestsetzung haben, können Sie sich an
Frau Leber (Tel.: 05149/ 181 23, Grundsteuer A+B, Straßenreinigungsgebühr) und
Frau Voiges (Tel.: 05149/ 181 22 Gewerbesteuer, Hundesteuer, Vergnügungssteuer) wenden.
Bei Fragen bezüglich Steuerzahlungen und Einzugsermächtigungen hilft Ihnen Frau Bühring (Tel.: 05149/ 181 21) weiter.
Weiterhin ist zu beachten, dass nach § 10 des Grundsteuergesetzes derjenige steuerpflichtig ist, der am 01.01. des Kalenderjahres Eigentümer des Grundstückes war. Geht ein Grundstück im Laufe eines Jahres auf den Erwerber über, ist der neue Eigentümer erst ab 01.01. des folgenden Kalenderjahres steuerpflichtig. Im Kaufvertrag abweichend getroffene Vereinbarungen haben keinen Einfluss auf die öffentlich-rechtliche Steuerpflicht.
Mit der Möglichkeit der Einzugsermächtigung werden alle Zahlungen pünktlich zur Fälligkeit von uns eingezogen. Den Vordruck hierfür finden Sie auf der Internetseite www.flotwedel.de;
reichen Sie diesen bitte ausgefüllt und unterschrieben, möglichst im Original, bei der Samtgemeindekasse Flotwedel, Frau Bühring, ein.
Sparkasse Celle-Gifhorn-Wolfsburg
IBAN: DE26 2695 1311 0054 4640 52, BIC: NOLADE21GFW
Volksbank eG Südheide – Isenhagener Land - Altmark
IBAN: DE09 2579 1635 0610 0716 00, BIC: GENODEF1HMN
Kontoinhaber: Samtgemeinde Flotwedel