Gemäß der „Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25.06.2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm“ (Umgebungslärmrichtlinie/UL-RL) sowie den §§ 47a – 47f des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz – BImSchG) ist die Samtgemeinde Flotwedel zur Aufstellung eines Lärmaktionsplanes (LAP) verpflichtet.
Vorbereitend wurden Lärmkarten für die Hauptverkehrsstraßen und Großflughäfen durch das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz erstellt.
Die erstellte Lärmkartierung hat ergeben, dass die Samtgemeinde Flotwedel an insgesamt zwei kartierungspflichtigen Hauptverkehrsstraße im Sinne des § 47 b Nr. 3 BImSchG (Bundesfernstraße/Landesstraße mit einem Verkehrsaufkommen von über 3 Mio. KFZ/Jahr) liegt. Betroffen davon ist die Bundesstraße 214 (B214) sowie die Landesstraße 311 (L311). Die Samtgemeinde Flotwedel ist damit zunächst grundsätzlich verpflichtet einen LAP aufzustellen.
Die Lärmkarten – Straßenlärm Ln (Nacht) und Straßenlärm Lden (über 24 Stunden) – sowie die dazugehörige Betroffenen-Statistik können auf der Internetseite des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz (Nds. MU) unter folgendem Link eingesehen werden:
http://www.umwelt.niedersachsen.de/startseite/themen/laermschutz/euumgebungslaerm/aktuelle_kartierungsergebnisse/aktuelle-kartierungsergebnisse-157342.html
Spätestens wenn Personen Pegeln von mehr als 65 dB(A) für den Gesamttages-Lärmindex (Lden) oder 55 dB(A) für den nächtlichen Lärmindex (Lnight) ausgesetzt sind, wird empfohlen Minderungsmaßnahmen aufzunehmen. Die Festlegung von Maßnahmen in Lärmaktionsplänen erfolgt im Ermessen der zuständigen Behörden nach Prioritäten.
Bürgerinnen und Bürger erhalten die Gelegenheit, aktiv an der Erstellung des Lärmaktionsplanes mitzuwirken und ihre Meinung zu äußern.
Der Entwurf der Kurzfassung des Lärmaktionsplanes liegt in der Zeit vom
06.08.2024 bis 06.09.2024
im Team I, Bürgerservice und interne Dienste, Ordnungsamt (Zimmer 3) im Rathaus der Samtgemeinde Flotwedel, Am Alten Bahnhof 3, 29342 Wienhausen
| Di. | 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr |
| Mo. und Mi. bis Fr. | nur mit Terminvergabe |
öffentlich zur Einsichtnahme und Erörterung aus. Stellungnahmen können während dieser Zeit bei der Samtgemeinde Flotwedel schriftlich eingereicht werden. Weiterhin können Stellungnahmen per E-Mail unter Info@Flotwedel.de eingereicht werden.
Auch können Sie auf der Internetseite www.Flotwedel.de den Entwurf des Lärmaktionsplanes einsehen.