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Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Eicklingen hat am 26.06.2023 die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 „Windpark Eicklingen“ beschlossen. Dieser Beschluss wurde im Rat der Gemeinde Eicklingen am 23.06.2025 angepasst und gleichzeitig die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB beschlossen.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3.11.2017 (BGBl. I Seite 3634) bekanntgemacht.
Der Planbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 „Windpark Eicklingen“ liegt im Süden Eicklingens. Er liegt direkt an der Gemeindegrenze zu der Gemeinde Bröckel. Im Planbereich befinden sich bereits 3 Windkraftanlagen.
Er wird in den nachfolgenden Karten unmaßstäblich dargestellt.
Ziel und Zweck der Planung
In diesem Bereich soll die im Bebauungsplan Nr. 15 „Windpark Eicklingen“ festgesetzte maximale Gesamthöhe je Anlage von 120 m aufgehoben werden, da in dem Bereich Repowering erfolgen soll.
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie die wesentlichen unterschiedlichen Lösungen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich unterrichtet.
Die Planzeichnung mit Begründung ist zur Unterrichtung und Erörterung
vom 23.07. bis einschließlich 29.08.2025
im Rathaus der Samtgemeinde Flotwedel, Am Alten Bahnhof 3, 29342 Wienhausen – Team III (Bauen und Umwelt) - Öffnungszeiten:
| - ohne Terminvergabe: | Dienstag: 08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr |
| - mit Terminvergabe: | Montag, Mittwoch bis Freitag |
zur Einsichtnahme durch jedermann bereitgestellt.
Sämtliche das Verfahren betreffende Unterlagen sind auf der Homepage der Samtgemeinde Flotwedel
https://www.flotwedel.de/wirtschaft-bauen/bauen-wohnen/bauleitplaene-im-verfahren/
einsehbar.
Die Unterlagen werden ebenfalls über das Portal des Landes Niedersachsen unter https://uvp.niedersachsen.de/ eingestellt. Bei Bedarf geben Sie bitte den Namen der Gemeinde Eicklingen in die Suchmaske ein.
Der Planentwurf mit Begründung kann von jedermann eingesehen werden. Anregungen können während der Auslegungsfrist schriftlich (z.B. Briefpost, E-Mail (info@buero-keller-hannover.de), Fax oder in sonstiger Weise in geschriebener Form) übermittelt oder während der Sprechzeiten nach telefonischer Anmeldung zur Niederschrift vorgebracht werden.
Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können gemäß § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Die umweltrelevanten Belange werden im Umweltbericht abgehandelt, der einen gesonderten Teil der Begründung bildet. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung bzw. –vorprüfung ist nicht erforderlich.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit der Datenschutzgrundverordnung (Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e) und dem Niedersächsischen Datenschutzgesetz (NDSG).
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem „Datenschutzhinweis Bauleitplanung“.