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Veröffentlichung im Internet gemäß § 3 (2) BauGB
Aufgrund des § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 3.11.2017 (BGBl. I Seite 3634) in der letztgültigen Fassung hat der Rat der Gemeinde Eicklingen die Veröffentlichung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 25 „Bannkamp-Schulstraße“ im Internet mit Begründung, Umweltbericht und bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Der Planbereich der Änderung befindet sich im Osten Eicklingens zwischen der Straße „Bannkamp“ im Norden, der Tilsiter Straße im Westen und der Schulstraße im Süden.
Er wird in der nachfolgenden Karte dargestellt.
Die notwendige Kompensation für das Vorhaben erfolgt auf einer Poolfläche der FEAM GmbH im Landkreis Nienburg, in der Gemarkung Landesbergen, Flur 8, Flurstück 446.
Die Lage der Fläche wird in der nachfolgenden Karte dargestellt.
Die Planzeichnung mit Begründung und Umweltbericht sowie den wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind in der Zeit
vom 23.07.2025 bis einschließlich 29.08.2025
gemäß § 3 (2) BauGB im Internet veröffentlicht und im Rathaus der Samtgemeinde Flotwedel, Am Alten Bahnhof 3, 29342 Wienhausen – Team III (Bauen und Umwelt)
| Öffnungszeiten: | |
| - ohne Terminvergabe: | Dienstag: 08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr |
| - mit Terminvergabe: | Montag, Mittwoch bis Freitag |
der Öffentlichkeit zur Einsichtnahme bereitgelegt wird.
Zum Verfahren liegt in Bezug auf den Bebauungsplan zu den Schutzgütern:
Mensch, Biotope und Arten mit Schutzgut Biodiversität, Boden und Fläche, Wasser, Luft und Klima, Landschaftsbild sowie Kultur- und sonstige Sachgüter
folgendes vor:
| - | Umweltbericht mit artenschutzrechtlichem Fachbeitrag |
| - | Gutachterliche Stellungnahme zu Geruchsimmissionen durch Tierhaltungen |
Umweltbezogene Stellungnahmen liegen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie von Privatpersonen und Verbänden zu folgenden Themen vor:
| 1. | Boden (LBEG 05.09.2024) |
| 2. | Kampfmittel (LGLN, 15.08.2024) |
| 3. | Umwelt- und Naturschutz, Artenschutz (Landkreis Celle, 04.09.2024) |
| 4. | Immissionsschutz (LK Celle, 04.09.2024 und Landvolk, 05.09.2024 sowie Öffentlichkeit1, 06.09.2024) |
| 5. | Bodenschutz (Landkreis Celle, 04.09.2024) |
| 6. | Immissionsschutz (Landkreis Celle, 04.09.2024) |
| 7. | Altablagerungen (Zweckverband Abfallwirtschaft, 05.09.2024) |
Der Umweltbericht ist der Begründung als ihr gesonderter Teil beigefügt.
Die das Verfahren betreffenden Unterlagen sind auf der Homepage der Samtgemeinde Flotwedel abrufbar unter:
https://www.flotwedel.de/wirtschaft-bauen/bauen-wohnen/bauleitplaene-im-verfahren/
Die Unterlagen werden ebenfalls über das Portal des Landes Niedersachsen unter https://uvp.niedersachsen.de/ eingestellt und sind dort mittels Eingabe des Namens der Gemeinde Eicklingen in die Suchmaske zu finden.
Falls Sie eine Stellungnahme abgeben wollen, bitten wir Sie diese bis zum
29.08.2025
schriftlich per E-Mail an info@buero-keller-hannover.de, oder in sonstiger Weise in geschriebener Form an unser Büro (Adresse: Büro Keller, Lothringer Straße 15, 30559 Hannover) zu übersenden oder mündlich während der Dienststunden nach telefonischer Anmeldung im Rathaus der Samtgemeinde Flotwedel zur Niederschrift abzugeben.
Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können gemäß § 4a (5) BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit der Datenschutzgrundverordnung (Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e) und dem Niedersächsischen Datenschutzgesetz (NDSG).
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem „Datenschutzhinweis Bauleitplanung“.