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Erneute Veröffentlichung im Internet gemäß § 4a (3) BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB (vereinfacht)
Aufgrund des § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 3.11.2017 (BGBl. I Seite 3634) in der zuletzt geltenden Fassung hat der Verwaltungsausschuss der Klostergemeinde Wienhausen am 15.08.2024 die erneute Veröffentlichung des Planentwurfes mit Begründung im Internet gemäß § 4a (3) BauGB in Verbindung mit §§ 3 (2) und 13 BauGB (vereinfacht) beschlossen.
Der Planbereich befindet sich im Norden Oppershausens östlich der Königsberger Straße. Er wird im Folgenden im Maßstab 1:5.000 dargestellt.
Durch diese Ergänzung der Zulässigkeiten innerhalb des Planbereichs soll die Anlage einer Skaterbahn ermöglicht werden. Damit handelt es sich um eine Ergänzung der hier bereits im Bebauungsplan vorgesehenen Nutzung als Bolzplatz. Die Funktion als Festplatz wird dadurch nicht in wesentlichem Maß eingeschränkt.
Aufgrund der Ergänzung einer zeichnerischen Festsetzung des Planinhalts und eines eingeholten Schallgutachtens wird eine erneute und verkürzte Veröffentlichung des Planentwurfs mit Begründung im Internet gemäß § 4a (3) BauGB in Verbindung mit §§ 3 (2) und 13 BauGB erforderlich.
Die Planzeichnung des Bebauungsplanes Nr. 28 „Festplatz Oppershausen“, 2. Änderung, mit Begründung und der Schalltechnischen Untersuchung wird in der Zeit
vom 04.10.2024 bis einschließlich 18.10.2024
auf der Homepage der Samtgemeinde Flotwedel unter https://www.flotwedel.de/wirtschaft-bauen/bauen-wohnen/bauleitplaene-im-verfahren/ veröffentlicht.
Die Unterlagen werden ebenfalls über das Portal des Landes Niedersachsen unter https://uvp.niedersachsen.de/ eingestellt. Bei Bedarf geben Sie bitte den Namen der Klostergemeinde Wienhausen in die Suchmaske ein.
Anregungen können während der Auslegungsfrist dem Planverfasser Büro Keller, Lothringer Str. 15, 30559 Hannover, schriftlich (z.B. Briefpost, E-Mail (info@buero-keller-hannover.de), Fax (0511 528296) oder in sonstiger Weise in geschriebener Form) übermittelt und bei der Klostergemeinde Wienhausen während der Sprechzeiten nach telefonischer Anmeldung zur Niederschrift vorgebracht werden.