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Mitteilungsblatt der Samtgemeinde Flotwedel
Ausgabe 21/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung

Klostergemeinde Wienhausen, Ortsteil Bockelskamp

Satzung Nr. 7 „Ortfeld“

Gemäß § 34 (4) Nrn. 1 und 3 BauGB

Veröffentlichung im Internet gemäß § 3 (2) BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB (vereinfacht)

Aufgrund des § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 3.11.2017 (BGBl. I Seite 3634) in der zuletzt geltenden Fassung hat der Rat der Klostergemeinde Wienhausen am 13.06.2024 die Veröffentlichung des Satzungsentwurfes mit Begründung im Internet gemäß § 3 (2) BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB beschlossen.

Der Geltungsbereich dieser Satzung erstreckt sich auf die in der nachfolgenden Planzeichnung im Maßstab 1 : 2.000 dargestellten (schwarz gestrichelt umrandeten) Flurstücke der Gemarkung Bockelskamp.

Ziel und Zweck der Planung

Durch diese Satzung gemäß § 34 (4) Nr. 1 und 3 BauGB sollen zwei Grundstücke nördlich der Alten Poststraße und ein Grundstück westlich der Straße „Ortfeld““ in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Bockelskamp einbezogen werden. Der Flächennutzungsplan der Samtgemeinde Flotwedel stellte für den Satzungsbereich bislang als eine Fläche für die Landwirtschaft dar. Innerhalb der 19. Änderung wird stattdessen eine Wohnbaufläche ausgewiesen.

Die Planzeichnung der Satzung Nr. 7 „Ortfeld“ mit Begründung wird gemäß § 3 (2) BauGB in der Zeit

vom 9.10.2024 bis einschließlich 8.11.2024

im Internet veröffentlicht und zur Unterrichtung und Erörterung im Rathaus der Samtgemeinde Flotwedel, Am Alten Bahnhof 3, 29342 Wienhausen – Fachbereich III (Bauen und Umwelt) öffentlich ausgelegt.

Öffnungszeiten:

- ohne Terminvergabe:

Dienstag: 08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr

- mit Terminvergabe:

Montag, Mittwoch bis Freitag

(Vereinbaren Sie einen Termin unter der Telefonnummer 05149 181 32 bzw. 05149 181 0).

Sämtliche das Verfahren betreffende Unterlagen sind auf der Homepage der Samtgemeinde Flotwedel https://www.flotwedel.de/wirtschaft-bauen/bauen-wohnen/bauleitplaene-im-verfahren/ einsehbar.

Die Unterlagen werden ebenfalls über das Portal des Landes Niedersachsen unter https://uvp.niedersachsen.de/ eingestellt. Bei Bedarf geben Sie bitte den Namen der Samtgemeinde Flowedel in die Suchmaske ein.

Anregungen können während der Auslegungsfrist dem Planverfasser Büro Keller, Lothringer Str. 15, 30559 Hannover, schriftlich (z.B. Briefpost, E-Mail (info@buero-keller-hannover.de), Fax (0511 528296) oder in sonstiger Weise in geschriebener Form) übermittelt und bei der Klostergemeinde Wienhausen während der Sprechzeiten nach telefonischer Anmeldung zur Niederschrift vorgebracht werden.

Wienhausen, den 30.09.2024
Klostergemeinde Wienhausen
Kerstin Ackermann
Die Bürgermeisterin