Titel Logo
Mitteilungsblatt der Samtgemeinde Flotwedel
Ausgabe 21/2024
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Genehmigung der 19. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Flotwedel

Am 01.10.2024 wurde gem. § 6 Abs. 5 des Baugesetzbuches die o.g. Änderung des Flächennutzungsplanes im Amtsblatt des Landkreises Celle bekanntgemacht.

Mit dieser Bekanntmachung wurde die Änderung rechtsverbindlich.

Die genehmigte 19. Änderung des Flächennutzungsplanes, bestehend aus Planzeichnung und Begründung, Umweltbericht sowie einer zusammenfassenden Erklärung, kann ab sofort im Rathaus in 29342 Wienhausen, Am Alten Bahnhof 3, während der Sprechzeiten

-

ohne Terminvergabe: Dienstag von 8:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr

-

mit Terminvergabe: Montag, Mittwoch bis Freitag

von jedermann eingesehen werden.

Jedermann kann über den Inhalt der 19. Änderung des Flächennutzungsplanes Auskunft verlangen.

Wienhausen, den 01.10.2024
Samtgemeinde Flotwedel
Frank Böse
Samtgemeindebürgermeister