Am 01.10.2024 wurde gem. § 6 Abs. 5 des Baugesetzbuches die o.g. Änderung des Flächennutzungsplanes im Amtsblatt des Landkreises Celle bekanntgemacht.
Mit dieser Bekanntmachung wurde die Änderung rechtsverbindlich.
Die genehmigte 19. Änderung des Flächennutzungsplanes, bestehend aus Planzeichnung und Begründung, Umweltbericht sowie einer zusammenfassenden Erklärung, kann ab sofort im Rathaus in 29342 Wienhausen, Am Alten Bahnhof 3, während der Sprechzeiten
| - | ohne Terminvergabe: Dienstag von 8:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr |
| - | mit Terminvergabe: Montag, Mittwoch bis Freitag |
von jedermann eingesehen werden.
Jedermann kann über den Inhalt der 19. Änderung des Flächennutzungsplanes Auskunft verlangen.