Aufgrund des § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 3.11.2017 (BGBl. I Seite 3634) in der letztgültigen Fassung hat die Gemeinde die Veröffentlichung im Internet des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 23 „Erweiterung Gewerbegebiet“ mit Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 12 „Gewerbegebiet“ mit Begründung, Verkehrsgutachten und Umweltbericht gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Ratssitzung vom 08.10.2024 beschlossen.
Der Planbereich befindet sich am südöstlichen Ortsrand Langlingens. Er wird auf der folgenden Karte dieser Begründung im Maßstab 1:5.000 dargestellt.
Ziel und Zweck der Planung
Im Gewerbegebiet Langlingen sind südlich der Bahnhofstraße bislang zwar noch gewerblich zu nutzende Baugrundstücke frei, aber die Samtgemeinde möchte rechtzeitig vorbereitend eine weitere Fläche für die zukünftige Entwicklung zur Verfügung stellen.
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 23 „Erweiterung Gewerbegebiet“ mit Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 12 „Gewerbegebiet“ wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit
vom 23.10.2024 bis einschließlich 25.11.2024
im Internet veröffentlicht und wird im Rathaus der Samtgemeinde Flotwedel, Am Alten Bahnhof 3, 29342 Wienhausen – Team III (Bauen und Umwelt)
Öffnungszeiten:
| - ohne Terminvergabe: | Dienstag: 08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr |
| - mit Terminvergabe: | Montag, Mittwoch bis Freitag |
zur Einsichtnahme durch jedermann bereitgestellt.
Sämtliche das Verfahren betreffende Unterlagen sowie ein Datenschutzhinweis sind auf der Homepage der Samtgemeinde Flotwedel
https://www.flotwedel.de/wirtschaft-bauen/bauen-wohnen/bauleitplaene-im-verfahren/
einsehbar.
Die Unterlagen werden ebenfalls über das Portal des Landes Niedersachsen unter
https://uvp.niedersachsen.de/ eingestellt. Bei Bedarf geben Sie bitte den Namen der Samtgemeinde Flotwedel in die Suchmaske ein.
Zum Verfahren liegen in Bezug auf den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 23 „Erweiterung Gewerbegebiet“ mit Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 12 „Gewerbegebiet“ zu den Schutzgütern:
- Mensch und Gesundheit
- Tiere und Pflanzen
- Geologie Boden
- Wasser
- Luft und Klima
- Landschaft
folgende Gutachten bzw. Untersuchungen vor:
- Umweltbericht
- Verkehrsgutachten
Umweltbezogene Stellungnahmen liegen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher
Belange zu folgenden Themen vor:
- Bergbau
- Boden
- Natur – und Landschaftsschutz
- Wasserwirtschaft / Regenwasser / Schmutzwasser
- Denkmalschutz
- Brandschutz
- Verdacht auf Kampfmittel
- Wald
- Artenschutzrechtliche Kompensation - Feldlerche
Der Umweltbericht und das Verkehrsgutachten sind den Unterlagen als gesonderter Teil der Begründung beigefügt. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung bzw. -vorprüfung ist nicht erforderlich.
Der Entwurf mit Begründung kann von jedermann eingesehen werden. Stellungnahmen
können während der Auslegungsfrist schriftlich (z.B. Briefpost, E-Mail (info@buero-keller-
hannover.de), Fax oder in sonstiger Weise in geschriebener Form) oder mündlich während
der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.
Eine Umweltverträglichkeitsprüfung bzw. –vorprüfung wird entsprechend den gesetzlichen Vorgaben nicht durchgeführt.
Hinweis: Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können gemäß § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.