Aufgrund des § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 3.11.2017 (BGBl. I Seite 3634) in der zuletzt geltenden Fassung hat die Gemeinde Bröckel am 28.09.2023 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Platenkamp“, 1. Änderung“ beschlossen.
Am 26.09.2024 wurde die Veröffentlichung im Internet des Planentwurfes mit Begründung gemäß § 3 Abs. 2 in Verbindung mit § 13a BauGB beschlossen.
Der Planbereich befindet sich im Osten von Bröckel östlich der Bundesstraße 214 und südlich der Kreisstraße 54 „Im Alten Busch“
Er wird auf der folgenden Karte im Maßstab 1:5.000 dargestellt.
Ziel und Zweck der Planung
Durch diese Änderung des Bebauungsplanes sollen die überbaubaren Flächen um 5 m nach Norden erweitert werden. Dadurch soll die Möglichkeit eröffnet werden, dass in einem weiteren Bereich als bislang bauliche Anlagen zugelassen werden und damit die Grundstücke besser nutzbar sind.
Das Aufstellungsverfahren wird gemäß § 13a BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB beschleunigt durchgeführt. Durch die Planung wird kein Vorhaben ermöglicht, das eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung begründete. Es liegen keine Anhaltspunkte dafür vor, dass Ziele des Artenschutzes, Erhaltungsziele und der Schutzzweck der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung und der Europäischen Vogelschutzgebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes beeinträchtigt werden könnten. Der Grenzwert gemäß § 13 (1) Nr. 1 BauGB von 20.000 m² zulässiger Grundfläche wird nicht erreicht. Die Bebauungsplanänderung kann damit im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden. Von einer Umweltprüfung mit anschließendem Umweltbericht wird gemäß § 13a (2) Nr. 1 BauGB abgesehen.
Eine Umweltverträglichkeitsprüfung bzw. -vorprüfung ist nicht erforderlich.
Der Entwurf des Bebauungsplanes „Platenkamp“, 1. Änderung, mit Begründung ist gemäß § 3 (2) BauGB in der Zeit
vom 23.10.2024 bis einschließlich 25.11.2024
im Rathaus der Samtgemeinde Flotwedel, Am Alten Bahnhof 3, 29342 Wienhausen – Team III (Bauen und Umwelt)
Öffnungszeiten:
| - ohne Terminvergabe: | Dienstag: 08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr |
| Montag, Mittwoch bis Freitag |
zur Einsichtnahme durch jedermann bereitgestellt und im Internet veröffentlicht.
Sämtliche das Verfahren betreffenden Unterlagen sowie ein Datenschutzhinweis sind auf der Homepage der Samtgemeinde Flotwedel
https://www.flotwedel.de/wirtschaft-bauen/bauen-wohnen/bauleitplaene-im-verfahren/
einsehbar.
Der Entwurf mit Begründung kann von jedermann eingesehen werden. Anregungen können während der Auslegungsfrist schriftlich (z.B. Briefpost, E-Mail (info@buero-keller-hannover.de), Fax oder in sonstiger Weise in geschriebener Form) übermittelt oder während der Sprechzeiten zur Niederschrift vorgebracht werden.
Die Unterlagen werden ebenfalls über das Portal des Landes Niedersachsen unter https://uvp.niedersachsen.de/ eingestellt. Bei Bedarf geben Sie bitte den Namen der Samtgemeinde Flotwedel in die Suchmaske ein.
Hinweis:
Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bzw. § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan „Platenkamp“, 1. Änderung unberücksichtigt bleiben.