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Mitteilungsblatt der Samtgemeinde Flotwedel
Ausgabe 23/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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B E K A N N T M A C H U N G

Samtgemeinde Flotwedel
- Der Samtgemeindebürgermeister-

Bekanntgabe der nach § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)

sowie § 24 Nds. Naturschutzgesetz (NNatSchG) gesetzlich geschützten Biotope in der Samtgemeinde Flotwedel außerhalb von FFH-Gebieten

Der Landkreis Celle hat kreisweit die in Niedersachsen gesetzlich geschützten Biotope erfassen lassen. In seiner Funktion als zuständige Untere Naturschutzbehörde ist der Landkreis gem. § 24 Abs. 3 NNatSchG gesetzlich dazu verpflichtet, die Eigentümer und Nutzungsberechtigten der Grundstücke, auf denen sich solche geschützten Biotope befinden, über deren Vorkommen in Kenntnis zu setzen. Nach § 22 Abs. 3 Satz 8 NNatSchG kann diese Information bei mehr als zehn Betroffenen durch eine öffentliche Bekanntgabe erfolgen.

Diese Bekanntmachung ist am 29.10.2024 im Amtsblatt vom Landkreis Celle erfolgt.

Der Bekanntmachungstext einschließlich der Flurstückstabelle und der Kartendarstellungen sind im Amtsblatt vom Landkreis Celle und auf der Homepage der Samtgemeinde Flotwedel unter https://www.flotwedel.de/wirtschaft-bauen/umwelt-klima/biotoptypenkartierung/ hinterlegt.

Wienhausen, den 05.11.2024
Samtgemeinde Flotwedel
im Auftrag
Albrecht