© GeoBasis-DE/LGLN (2025)
Der Samtgemeindeausschuss der Samtgemeinde Flotwedel hat am 08.10.2025 die 29. Änderung des Flächennutzungsplanes und gleichzeitig die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB beschlossen.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3.11.2017 (BGBl. I Seite 3634) bekanntgemacht.
Der Planbereich liegt im Süden Eicklingens. Er liegt direkt an der Grenze der Gemeinde Eicklingen zu der Gemeinde Bröckel. Im Nahbereich befinden sich bereits 5 Windkraftanlagen.
Er wird in den nachfolgenden Karten unmaßstäblich dargestellt.
In diesem Bereich soll ein Sondergebiet Windenergie ausgewiesen werden, damit eine weitere Windkraftanlage zu den bereits bestehenden 5 Anlagen im Nahbereich entstehen kann.
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie die wesentlichen unterschiedlichen Lösungen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich unterrichtet.
Die Planzeichnung mit Begründung ist zur Unterrichtung und Erörterung
vom 29.10. bis einschließlich 28.11.2025
im Rathaus der Samtgemeinde Flotwedel, Am Alten Bahnhof 3, 29342 Wienhausen – Team III (Bauen und Umwelt) - Öffnungszeiten:
| - ohne Terminvergabe: | Dienstag: 08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr |
| - mit Terminvergabe: | Montag, Mittwoch bis Freitag |
zur Einsichtnahme durch jedermann bereitgestellt.
Sämtliche das Verfahren betreffende Unterlagen sind auf der Homepage der Samtgemeinde Flotwedel
https://www.flotwedel.de/wirtschaft-bauen/bauen-wohnen/bauleitplaene-im-verfahren/
einsehbar.
Die Unterlagen werden ebenfalls über das Portal des Landes Niedersachsen unter https://uvp.niedersachsen.de/ eingestellt. Bei Bedarf geben Sie bitte den Namen der Gemeinde Eicklingen in die Suchmaske ein.
Der Planentwurf mit Begründung kann von jedermann eingesehen werden. Anregungen können während der Auslegungsfrist schriftlich (z.B. Briefpost, E-Mail (info@buero-keller-hannover.de), Fax oder in sonstiger Weise in geschriebener Form) übermittelt oder während der Sprechzeiten nach telefonischer Anmeldung zur Niederschrift vorgebracht werden.
Hinweis:
Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können gemäß § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Die umweltrelevanten Belange werden im Umweltbericht abgehandelt, der einen gesonderten Teil der Begründung bildet. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung bzw. –vorprüfung ist nicht erforderlich.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in
Verbindung mit der Datenschutzgrundverordnung (Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e) und dem
Niedersächsischen Datenschutzgesetz (NDSG).
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem „Datenschutzhinweis Bauleitplanung“.