Titel Logo
Mitteilungsblatt der Samtgemeinde Flotwedel
Ausgabe 23/2025
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bebauungsplan Nr. 8 „Windpark Bröckel Süd-Ost“, 1. Änderung

© GeoBasis-DE/LGLN (2025)

Gemeinde Bröckel
- Der Gemeindedirektor -

Bebauungsplan Nr. 8 „Windpark Bröckel Süd-Ost“, 1. Änderung

Aufstellungsbeschluss

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Der Rat der Gemeinde Bröckel hat am 04.09.2025 die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 „Windpark Bröckel Süd-Ost“ beschlossen. Gleichzeitg wurde die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB beschlossen.

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3.11.2017 (BGBl. I Seite 3634) bekanntgemacht.

Der Planbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 „Windpark Bröckel Süd-Ost“ befindet sich östlich der Ortschaft Bröckel, zwischen den Ortschaften Bröckel und Wiedenrode.

Im Planbereich befinden sich bereits 5 Windkraftanlagen.

Er wird in den nachfolgenden Karten unmaßstäblich dargestellt.

Ziel und Zweck der Planung

In diesem Bereich soll die im Bebauungsplan Nr. 8 „Windpark Bröckel Süd-Ost“ festgesetzte maximale Gesamthöhe je Anlage von 120 m aufgehoben werden, da in dem Bereich Repowering erfolgen soll.

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie die wesentlichen unterschiedlichen Lösungen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich unterrichtet.

Die Planzeichnung mit Begründung ist zur Unterrichtung und Erörterung

vom 29.10. bis einschließlich 28.11.2025

im Rathaus der Samtgemeinde Flotwedel, Am Alten Bahnhof 3, 29342 Wienhausen – Team III (Bauen und Umwelt) - Öffnungszeiten:

- ohne Terminvergabe:

Dienstag: 08:00 – 12:00 Uhr

und 13:00 – 16:00 Uhr

- mit Terminvergabe:

Montag, Mittwoch bis Freitag

zur Einsichtnahme durch jedermann bereitgestellt.

Sämtliche das Verfahren betreffende Unterlagen sind auf der Homepage der Samtgemeinde Flotwedel

https://www.flotwedel.de/wirtschaft-bauen/bauen-wohnen/bauleitplaene-im-verfahren/

einsehbar.

Die Unterlagen werden ebenfalls über das Portal des Landes Niedersachsen unter https://uvp.niedersachsen.de/ eingestellt. Bei Bedarf geben Sie bitte den Namen der Gemeinde Bröckel in die Suchmaske ein.

Der Planentwurf mit Begründung kann von jedermann eingesehen werden. Anregungen können während der Auslegungsfrist schriftlich (z.B. Briefpost, E-Mail (info@buero-keller-hannover.de), Fax oder in sonstiger Weise in geschriebener Form) übermittelt oder während der Sprechzeiten nach telefonischer Anmeldung zur Niederschrift vorgebracht werden.

Hinweis:

Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können gemäß § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Die umweltrelevanten Belange werden im Umweltbericht abgehandelt, der einen gesonderten Teil der Begründung bildet. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung bzw. –vorprüfung ist nicht erforderlich.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit der Datenschutzgrundverordnung (Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e) und dem Niedersächsischen Datenschutzgesetz (NDSG).

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem „Datenschutzhinweis Bauleitplanung“.

Bröckel, den 28.10.2025
Gemeinde Bröckel
Frank Böse
Gemeindedirektor