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Mitteilungsblatt der Samtgemeinde Flotwedel
Ausgabe 24/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung Verlängerung VS

© GeoBasis-DE/LGLN (2023

Gemeinde Eicklingen
Der Bürgermeister

1. Verlängerung der Veränderungssperre

für den räumlichen Geltungsbereich der zukünftigen „Erhaltungs- und Gestaltungssatzung

im historischen Kernbereich der Gemeinde Eicklingen (Groß Eicklingen)“.

Der Rat der Gemeinde Eicklingen hat am 10.11.2025 den Beschluss über die 1. Verlängerung der Veränderungssperre für den räumlichen Geltungsbereich der zukünftigen „Erhaltungs- und Gestaltungssatzung im historischen Kernbereich der Gemeinde Eicklingen (Groß Eicklingen) gefasst.

Der Geltungsbereich ist nachfolgend dargestellt (unmaßstäblich)

Die Satzung über die Veränderungssperre trat am 04.01.2024 in Kraft und wurde durch die Teilaufhebung der Satzung vom 18.11.2025 geändert.

Sie tritt außer Kraft, sobald und soweit für ihren Geltungsbereich die Bauleitplanung rechtsverbindlich geworden ist, spätestens jedoch mit Ablauf des 03.01.2026.

Die Gemeinde Eicklingen verlängert hiermit den Ablauf der Veränderungssperre gemäß § 17 Abs. 1 Satz 3 BauGB um 1 Jahr. Somit endet die Veränderungssperre nun spätestens mit Ablauf des 03.01.2027.

Die Satzugn über die 1. Verlängerung der Veränderungssperre kann auch im Internet unter https://www.flotwedel.de/rathaus-politik/aktuelles/bekanntmachungen/amtliche-bekanntmachungen/gemeinde-eicklingen/auslegungen/veraenderungssperre/ eingesehen werden.

Wenn besondere Umstände es erfordern, kann die Veränderungssperre nochmals um ein weiteres Jahr gemäß § 17 Abs. 2 BauGB verlängert werden. Die Veränderungssperre tritt in jedem Fall außer Kraft, sobald und soweit die Erhaltungs- und Gestaltungssatzung rechtsverbindlich wird.

Die Satzung über die 1. Verlängerung der Veränderungssperre tritt am Tag ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Eicklingen, den 19.11.2025
Gemeinde Eicklingen
Jörn Schepelmann
Der Bürgermeister