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Mitteilungsblatt der Samtgemeinde Flotwedel
Ausgabe 24/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Beteiligung

© GeoBasis-DE/LGLN (2023)

Gemeinde Eicklingen
- Der Bürgermeister -

Über die Erhaltungs- und Gestaltungssatzung

im historischen Kernbereich der Gemeinde Eicklingen (Groß Eicklingen)

Gemeinde Eicklingen, Samtgemeinde Flotwedel

Aufgrund des § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der letztgültigen Fassung hat der Rat der Gemeinde Eicklingen in seiner Sitzung am 10.11.2025 die Veröffentlichung im Internet der Erhaltungs- und Gestaltungssatzung im historischen Kernbereich der Gemeinde Eicklingen (Groß Eicklingen) gem. § 84 Abs. 4 S. 3 NBauO i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Plangeltungsbereich:

Der Geltungsbereich ist nachfolgend dargestellt (unmaßstäblich)

Der Entwurf der Satzung mit der Begründung wird in der Zeit vom

21.11.2025 bis 05.01.2026 (einschließlich)

gemäß § 3 (2) BauGB im Internet veröffentlicht https://www.flotwedel.de/wirtschaft-bauen/bauen-wohnen/bauleitplaene-im-verfahren/ und im Rathaus der Samtgemeinde Flotwedel, Am Alten Bahnhof 3, 29342 Wienhausen – Team III (Bauen und Umwelt) der Öffentlichkeit zur Einsichtnahme bereitgelegt.

Öffnungszeiten:

- ohne Terminvergabe:

Dienstag: 08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr

- mit Terminvergabe:

Montag, Mittwoch bis Freitag

Innerhalb der o. g. Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen bei der Gemeinde (vorzugsweise per E-Mail unter bauleitplanung@flotwedel.de) vorgebracht werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über die Örtliche Bauvorschrift unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde Leiferde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Örtlichen Bauvorschrift nicht von Bedeutung ist.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit der Datenschutzgrundverordnung (Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e) und dem Niedersächsischen Datenschutzgesetz (NDSG).

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem „Datenschutzhinweis Bauleitplanung“.

Eicklingen, den 19.11.2025
Gemeinde Eicklingen
Jörn Schepelmann
Bürgermeister