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Mitteilungsblatt der Samtgemeinde Flotwedel
Ausgabe 24/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung Teilaufhebung der VS

© GeoBasis-DE/LGLN (2025)

Gemeinde Eicklingen
Der Bürgermeister

Teilaufhebung der Satzung der Gemeinde Eicklingen

vom 04.01.2024 zur Veränderungssperre für den räumlichen Geltungsbereich der zukünftigen „Erhaltungs- und Gestaltungssatzung im historischen Kernbereich der Gemeinde Eicklingen (Groß Eicklingen)“.

Der Rat der Gemeinde Eicklingen hat am 09.10.2023 den Beschluss über die Veränderungssperre für den räumlichen Geltungsbereich der zukünftigen „Erhaltungs- und Gestaltungssatzung im historischen Kernbereich der Gemeinde Eicklingen (Groß Eicklingen) gefasst. Diese Veränderungssperre wurde am 04.01.2024 rechtskräftig.

Die Veränderungssperre wird hiermit für das Flurstück 41/28 der Flur 13 in der Gemarkung Eicklingen (Mühlenweg 58) teilweise aufgehoben.

Die Satzung über die Teilaufhebung der Veränderungssperre tritt am Tag ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Eicklingen, den 14.11.2025
Gemeinde Eicklingen
Jörn Schepelmann
Der Bürgermeister