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Mitteilungsblatt der Samtgemeinde Flotwedel
Ausgabe 24/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung

© GeoBasis-DE/LGLN (2025)

Gemeinde Eicklingen
- Der Bürgermeister -

Satzung gemäß § 34 (4) Nr. 3 BauGB „Dorfstraße 21“

Verfahren gemäß § 3 (2) BauGB i.V.m. § 13 Nr. 2 BauGB

Aufstellungsbeschluss

Öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB

Aufgrund des § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB hat die Gemeinde Eicklingen am 19.05.2025 die Aufstellung der Satzung beschlossen.

Die öffentliche Auslegung des Entwurfes mit Begründung einschl. Umweltbeitrag wurden gemäß § 3 Abs. 2 in Verbindung mit § 13 Nr. 2 BauGB in der zur Zeit gültigen Fassung am 10.11.2025 beschlossen.

Die Anwendung dieser Satzung erstreckt sich auf die in der nachfolgenden Planzeichnung dargestellten (schwarz gestrichelt umrandeten) Fläche.

Die notwendige Kompensation für das Vorhaben erfolgt auf der nördlichen Fläche des Geltungsbereiches der Satzung sowie auf einer Fläche in der Gemarkung Eicklingen, Flur 14, Flurstück 92/1.

Die Lage dieser Fläche wird in der nachfolgenden Karte dargestellt.

Ziel und Zweck der Planung

Durch diese Satzung gemäß § 34 (4) Nr. 3 BauGB soll eine einzelne Außenbereichsfläche, die in einer Bautiefe direkt an der örtlichen Hauptverkehrsstraße „Dorfstraße“ (Landesstraße 311) und zwischen durchgehend bebauten Grundstückszeilen liegt, in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil einbezogen werden. Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Eicklingen stellt für den Satzungsbereich eine Fläche für die Landwirtschaft inmitten eines Dorfgebietes im Süden und einer Fläche für Gemeinbedarf im Norden dar.

Der Entwurf der Satzung mit Begründung und Umweltbeitrag werden gemäß § 3 (2) BauGB in der Zeit

vom 19.11.2025 bis einschließlich 19.12.2025

zur Unterrichtung und Erörterung im Rathaus der Samtgemeinde Flotwedel, Am Alten Bahnhof 3, 29342 Wienhausen -Fachbereich III (Bauen)

während Öffnungszeiten:

- ohne Terminvergabe:

Dienstag: 08:00 – 12:00 Uhr und13:00 – 16:00 Uhr

- mit Terminvergabe:

Montag, Mittwoch bis Freitag

(Vereinbaren Sie einen Termin unter der Telefonnummer 05149 181 29 bzw. 05149 181 0)

öffentlich ausgelegt.

Sämtliche das Verfahren betreffende Unterlagen sind auf der Homepage der Samtgemeinde Flotwedel https://www.flotwedel.de/wirtschaft-bauen/bauen-wohnen/bauleitplaene-im-verfahren/ einsehbar.

Der Entwurf der Satzung mit Begründung einschl. Umweltbeitrag kann von jedermann eingesehen werden. Anregungen können während der Auslegungsfrist schriftlich (z.B. Briefpost, E-Mail (beteiligung@buero-keller-hannover.de), Fax oder in sonstiger Weise in geschriebener Form) oder während der Sprechzeiten zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben

Eicklingen, den 17.11.2025
Gemeinde Eicklingen
Jörn Schepelmann
Bürgermeister