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Mitteilungsblatt der Samtgemeinde Flotwedel
Ausgabe 3/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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B E K A N N T M A C H U N G

© GeoBasis-DE/LGLN 2024

Gemeinde Bröckel — Bröckel, den 29.01.2025
- Gemeindedirektor -

Satzung gemäß § 34 (4) Nr. 1 und 3 BauGB „Dannscharn“

Verfahren gemäß § 4a (3) BauGB

Erneute Veröffentlichung des Planentwurfs gemäß § 4a (3) BauGB

Auf der Grundlage des § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 3.11.2017 (BGBl. I Seite 3634) in seiner zuletzt gültigen Fassung hat die Gemeinde Bröckel am 20.10.2022 die Aufstellung der Satzung „Dannscharn“ beschlossen.

Aufgrund einer Änderung des Satzungsentwurfs nach der Veröffentlichung im Internet gemäß

§ 3 (2) BauGB wurde die erneute Veröffentlichung im Internet mit einer verkürzten Frist für die Abgabe der Stellungnahmen gemäß § 4a Abs. 3 beschlossen.

Die Anwendung dieser Satzung erstreckt sich auf die in der nachfolgenden Planzeichnung im Maßstab 1:5.000 dargestellten (schwarz gestrichelt umrandeten) Flurstücke der Gemarkung Bröckel.

Ziel und Zweck der Planung:

Durch diese Satzung sollen gemäß § 34 (4) Nr. 1 und 3 BauGB zwei Grundstücke nördlich der Straße „Dannscharn“ in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Bröckel einbezogen werden. Der Flächennutzungsplan der Samtgemeinde Flotwedel stellt für den Satzungsbereich ein Dorfgebiet mit einer durchschnittlichen Geschossflächenzahl von 0,3 dar.

Die Ausgleichsmaßnahme befindet sich im Westen der Gemeinde Bröckel und ist im nachfolgenden Planbereich dargestellt.

Auf der Grundlage eines landschaftspflegerischen Beitrags wurden nach der Veröffentlichung im Internet gemäß § 3 (2) weitere Festsetzungen getroffen, so dass eine erneute Veröffentlichung im Internet erforderlich wurde.

Zum Verfahren liegen in Bezug auf den Entwurf der Satzung „Dannscharn““ zu den Schutzgütern:

- Mensch und Gesundheit

- Tiere und Pflanzen

- Geologie Boden

- Wasser

- Luft und Klima

- Landschaft

folgende Gutachten bzw. Untersuchungen vor:

- Landschaftspflegerischer Beitrag

Umweltbezogene Stellungnahmen liegen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zu folgenden Themen vor:

- Natur – und Landschaftsschutz

- Verdacht auf Kampfmittel

Der ergänzte Entwurf der Satzung „Dannscharn“ § 34 (4) Nr. 3 BauGB mit Begründung einschl. dem landschaftspflegerischen Beitrag werden gemäß § 3 (2) BauGB in der Zeit

vom 31.01.2025 bis einschließlich 14.02.2025

zur Unterrichtung und Erörterung im Rathaus der Samtgemeinde Flotwedel, Am Alten Bahnhof 3, 29342 Wienhausen -Fachbereich II (Bauen)

während der Öffnungszeiten:

- ohne Terminvergabe:

Dienstag: 08:00 – 12:00 Uhr

und 13:00 – 16:00 Uhr

- mit Terminvergabe:

Montag, Mittwoch bis Freitag

(Vereinbaren Sie einen Termin unter der Telefonnummer 05149 181 29 bzw. 05149 181 0)

öffentlich ausgelegt und im Internet veröffentlicht.

Sämtliche das Verfahren betreffende Unterlagen sind auf der Homepage der Samtgemeinde Flotwedel https://www.flotwedel.de/wirtschaft-bauen/bauen-wohnen/bauleitplaene-im-verfahren/ einsehbar.

Die Unterlagen werden ebenfalls über das Portal des Landes Niedersachsen unter https://uvp.niedersachsen.de/ eingestellt. Bei Bedarf geben Sie bitte den Namen der Samtgemeinde Flotwedel in die Suchmaske ein.

Der Entwurf der Satzung mit Begründung kann von jedermann eingesehen werden. Anregungen können während der Auslegungsfrist schriftlich an die Samtgemeinde Flotwedel, Team Bauen und Umwelt, Am Alten Bahnhof 3, 29342 Wienhausen, (z.B. Briefpost, E-Mail (bauleitplanung@flotwedel.de), Fax oder in sonstiger Weise in geschriebener Form) oder während der Sprechzeiten zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben

Bröckel, den 29.01.2025
Böse
Gemeindedirektor